Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) will es den Bundesländern überlassen, ob sie den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erlauben wollen oder nicht. Das ermögliche die opt-out-Regelung der EU. Ein Bundesweites Anbauverbot lehnt Schmidt ab, wie er jetzt im Bundestag klarstellte. Der Bund soll nach seinen Vorstellungen nur eine Rahmengesetzgebung erlassen, berichtet der Pressedienst Reuters.
Dagegen sprechen sich mehrere Bundesländer sowie die SPD aus. Diese Verschiebung der Zuständigkeit sei unzureichend. Die Kritiker warnen vor einem anfechtbaren "Flickenteppich" verschiedener Regelungen und bekräftigten ihre Forderung, das Verbot sogenannter Genetisch Veränderter Organismen (GVO) müsse bundesweit gelten.
Schmidt erklärte dagegen, von den einzelnen Bundesländern erlassene Verbote seien juristisch sicherer als eines für ganz Deutschland: "Je genauer ein Opt-Out auf die Besonderheiten vor Ort abstellt, desto eher wahrt es die Verhältnismäßigkeit und hat damit vor Gericht Bestand."
EU-weit ist der GVO-Anbau grundsätzlich erlaubt, jedoch können die Mitgliedstaaten einzelne Verbote aussprechen.
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