Die Verpflichtung zur Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug einer Rente in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gerät politisch unter Druck. In ihrer Koalitionsvereinbarung kündigen SPD und Grüne in Niedersachsen eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel an, die Hofabgabeklausel abzuschaffen.
Die Bundesregierung hat sich wiederholt für eine Beibehaltung der Regelung ausgesprochen und deren Ziel bekräftigt, dass landwirtschaftliche Unternehmen frühzeitig an jüngere Nachfolger übergeben werden und damit die Wettbewerbsfähigkeit und die Einkommenssituation der Betriebe erhalten und verbessert wird. Wertvolle Hinweise für die gegenwärtige Diskussion werden von der neuen Studie zu den Auswirkungen der Hofabgabeklausel erwartet, die Dr. Peter Mehl vom Thünen-Institut für Ländliche Räume erarbeitet hat.
Die Koalition hatte mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz) im letzten Frühjahr einige Modifizierungen an der Hofabgabeklausel beschlossen. Sie zielen insbesondere darauf ab, die Abgabe unter Ehegatten weniger zu reglementieren. So ist die zuvor bestehende Altersgrenze entfallen. Damit wird künftig nunmehr auch die Abgabe an Ehegatten möglich, die mehr als zehn Jahre jünger sind als der abgebende Gatte.
Gestrichen wurde zudem die Einschränkung, dass auf Rückbehaltsflächen keine gewerbliche Tierhaltung betrieben werden darf. Schließlich ist das Ausscheiden aus Personengesellschaften und juristischen Personen erleichtert worden. Zuvor galt nur in Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ein Ausscheiden aus der Unternehmensführung als Hofabgabe. (AgE)
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