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Rund 200 000 Familienversicherte in der SVLFG

Den Stellenwert der beitragsfreien Mitversicherung für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat deren Vorstandsvorsitzender Arnd Spahn hervorgehoben. Seinen Angaben zufolge sind in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung rund 200 000 Ehegatten und Kinder mitversichert.

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Den Stellenwert der beitragsfreien Mitversicherung für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat deren Vorstandsvorsitzender Arnd Spahn hervorgehoben. Seinen Angaben zufolge sind in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung rund 200 000 Ehegatten und Kinder mitversichert.


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„Besonders im Jahr der familienbetriebenen Landwirtschaft rücken die Vorteile der beitragsfreien Familienversicherung in den Fokus“, so Spahn vergangene Woche in Kassel. Im Gegensatz zu den Privatversicherungen entstünden den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen keine zusätzlichen Beitragsbelastungen. Unabhängig davon, wie viele Angehörige familienversichert seien, würden alle Leistungen durch die Beiträge der Stammversicherten abgedeckt. Für die beitragsfreie Mitversicherung stelle zudem der Bund erhebliche Mittel zur Verfügung.


Den Anspruch zur Aufnahme in die Familienversicherung einer Krankenkasse haben laut SVLFG grundsätzlich die Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sie nicht bereits pflichtversichert oder freiwillig versichert, nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, ferner sie nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und kein monatliches Gesamteinkommen über 395 Euro im Westen oder 335 Euro im Osten haben; bei Minijobs beträgt der Grenzwert 450 Euro.


Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres versichert oder bis zur Vollendung des 23., wenn sie nicht erwerbstätig sind oder bis zur Vollendung des 25., wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten.

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