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Russland erweitert Agrarimportverbot für die EU

Russland hat die Einfuhrbeschränkungen für Agrarerzeugnisse aus der Europäischen Union auf weitere Produkte ausgeweitet: Neu betroffen sind seit dem 21.10. unter anderem Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern und Rinderfett. Das Verbot wurde allerdings nicht mit den westlichen Sanktionen wegen der Ukrainekrise begründet.

Lesezeit: 2 Minuten

Russland hat die Einfuhrbeschränkungen für Agrarerzeugnisse aus der Europäischen Union auf weitere Produkte ausgeweitet: Neu betroffen sind seit dem 21.10. unter anderem Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern und Rinderfett.


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Das Verbot wurde allerdings nicht mit den westlichen Sanktionen wegen der Ukrainekrise begründet. Der Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit Russlands (Rosselkhoznadzor) nannte als Grund vielmehr Rückstände von „schädlichen Substanzen“ in Lieferungen aus Deutschland, Österreich, Dänemark, Italien und Polen. Insgesamt 17 Lieferungen in den vergangenen zwei Monaten seien zu beanstanden gewesen.


In das Verbot eingeschlossen sind auch Schlachtnebenerzeugnisse und Fett von Schweinen sowie Hühnerfett. Allerdings hat Russland den Import von Produkten vom Schwein ohnehin bereits seit Januar untersagt, und die Lieferungen von Hühnerfett aus der EU fielen zuletzt sehr gering aus. Rosselkhoznadzor betonte, man wolle mit den neuen Maßnahmen „Schlupflöcher stopfen“.


Laut Angaben der Europäischen Kommission exportierte die Gemeinschaft von Januar bis August 2014 insgesamt gut 31 000 t Rinderschlachtnebenerzeugnisse im Wert von 47,0 Mio Euro und etwa 9 600 t Rinderfett im Wert von 9,9 Mio t nach Russland. Von den Lieferungen entfielen rund 18 % auf Irland, etwa 17 % auf Österreich, 15 % auf Litauen, 12 % auf Deutschland, 9 % auf Frankreich und jeweils 7 % auf Polen und Italien.


Festgefahrene Verhandlungen


Nicht von der Stelle kommt unterdessen ein Streitschlichtungsverfahren vor der Welthandelsorganisation (WTO) wegen des Importverbots für Schweinefleisch und lebende Schweine, das Moskau seit Januar mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) begründet. Die EU hatte hierzu im Juli die Einrichtung eines Schiedsgerichts erwirkt.


Wie die Kommission auf Anfrage mitteilte, wurde dieses Tribunal bislang jedoch noch nicht aufgestellt. Auch nach der Einsetzung dauere es erfahrungsgemäß neun bis zwölf Monate bis zu einer Entscheidung. Mit einem Ergebnis sei also nicht vor Ende 2015 zu rechnen. Anfang vergangener Woche lieferten sich die Europäische Union und Russland einen Schlagabtausch im WTO-Ausschuss für Pflanzen- und Tiergesundheit, sowohl wegen des mit der ASP begründeten Importverbots als auch wegen der russischen Einfuhrbeschränkungen für polnisches Obst und Gemüse - ohne eine Annäherung zu erreichen.


Während die russische Delegation ihre Zweifel an der Wirksamkeit der Kontrollen in den EU-Ländern bekräftigte, beklagten die Brüsseler Beamten erneut die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen und warfen Moskau vor, zu wenig für die Bekämpfung der ASP zu tun.

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