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„Russlandembargo: Landwirtschaft nicht doppelt bestrafen“

Die Hilfsmaßnahmen für die Verluste der landwirtschaftlichen Betriebe aus dem russischen Importembargo für Lebensmittel sollen aus dem allgemeinen EU-Haushalt finanziert werden. Dafür setzt sich DBV-Präsident Joachim Rukwied in einem Brief an die Abgeordneten im Haushaltsausschuss des EU-Parlaments ein.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Hilfsmaßnahmen für die Verluste der landwirtschaftlichen Betriebe aus dem russischen Importembargo für Lebensmittel sollen aus dem allgemeinen EU-Haushalt finanziert werden. Dafür setzt sich DBV-Präsident Joachim Rukwied in einem Brief an die Abgeordneten im Haushaltsausschuss des EU-Parlaments sowie an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ein.



Rukwied weist vor allem darauf hin, dass die bisherigen Finanzhilfen in Höhe von

344 Mio. Euro nicht allein vom Agrarsektor getragen werden können. Dies sehen die bisherigen Finanzierungspläne vor. Danach sollen beschlossene Hilfsmaßnahmen vollständig aus der Krisenreserve des Agrarhaushalts finanziert werden. Sie aber wird durch Kürzungen der landwirtschaftlichen Direktzahlungen gespeist. Damit werde „die Landwirtschaft doppelt bestraft: Einmal durch die direkten und indirekten Auswirkungen des Embargos und ein weiteres Mal durch Kürzungen der Direktzahlungen“, kritisierte der Bauernpräsident.



Das russische Embargo ist eine unmittelbare Folge politischer Auseinandersetzungen um die Ukraine. „Marktmaßnahmen sind somit aus den allgemeinen EU-Haushaltsmitteln zu finanzieren und nicht aus der Krisenreserve der Agrarpolitik, die für Marktversagen innerhalb des Sektors geschaffen wurde“, begründet Rukwied seine Forderung. Er appellierte an die Abgeordneten, dass sich die EU „solidarisch mit dem am stärksten vom russischen Importembargo betroffenen Sektor zeigen sollte“.

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