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SH: Grundbesitzer fassungslos über Ausweitung des Betretungsrechts

In Schleswig-Holstein ärgern sich Landwirte und Grundbesitzer derzeit massiv über den geplanten Eingriff in ihre Eigentumsrechte.

Lesezeit: 3 Minuten

In Schleswig-Holstein ärgern sich Landwirte und Grundbesitzer derzeit massiv über den geplanten Eingriff in ihre Eigentumsrechte. Landwirtschaftsminister Robert Habeck will ein Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg bringen, dass das Betretungsrecht der Bürger ausweitet.

 

Laut der Zeitung SHZ soll es künftig jedermann erlaubt sein, landwirtschaftlich genutzte Flächen einschließlich der Sonderkulturen in der sogenannten „ungenutzten Zeit“ zu betreten. Das – so die Landwirte – sei ein „völlig falsches Signal“, weil Bürger meist kaum in der Lage seien, zu erkennen, ob ein Feld bestellt ist oder nicht.


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Schützenhilfe bekommen die Bauern jetzt von der CDU. „Habeck hat mit der Novelle zum Landesnaturschutzgesetz ein reines Willkürgesetz entworfen“, beklagt der Landtagsabgeordnete Heiner Rickers. „Für die Heckenpflege gibt Habeck Eigentümern detaillierte Vorgaben, gleichzeitig erklärt er 70 % der Landesfläche und damit auch die Knicks zum Rund-um-die-Uhr-Erlebnispark“. Das passe nicht zusammen.

 

Knicks seien besonders geschützte Biotope und gerade im waldarmen Schleswig-Holstein als Rückzugsort nicht nur für Hase und Igel, sondern auch für Rehe wichtig. „Es kann nicht angehen, dass dort jetzt jeder rumlatschen kann, wann und wie er will“, empört sich der Unionspolitiker. Das habe mit Naturschutz nichts zu tun, meint Rickers.

 

Zu Recht fürchteten die Landwirte, dass künftig die per Gesetz vorgeschriebenen nicht bewirtschafteten Randstreifen neben den Knicks als Wanderwege genutzt oder gar von Mountainbikern und Crossrädern befahren werden, schreibt die SHZ weiter. Das sei auch deshalb eine Katastrophe, weil die Tiere in der im Gesetz genannten „ungenutzten Zeit“– also vorwiegend im Winterhalbjahr – wegen fehlenden Laubes kaum Deckung haben, gibt Rickert zu bedenken.


Das Ministerium versteht die Aufregung nicht. Sogar die Naturschutzverbände würden die Neuerung begrüßen. „Es sei zudem nicht davon auszugehen, dass die Schleswig-Holsteiner nun in Horden über die Äcker toben“, meint Sprecherin Nicola Kabel. Und weiter: „Gut gepflegte Knicks bieten sich wegen ihres dichten Bewuchses und ihrer Lage auf Wällen nicht gerade zur Durchquerung an“. Im übrigen passe Schleswig-Holstein sein Gesetz nur an bundesdeutsche Standards an. Anderswo würden die Bürger auch verantwortungsvoll mit diesem Recht umgehen.


"Da geht mir der Hut hoch"


Ein Kommentar von top agrar-Leser Jürgen Kube:


"Da geht einem doch glatt der Hut hoch! Es soll doch tatsächlich dem Bürger eine Betretungserlaubnis gesetzlich zugesichert werden, das Eigentum der Bauern zu betreten. Natürlich gehört den Bauern die ganze Welt, wir Bürger unterstützen sie ja auch kräftig, dass sie der Landpflege Genüge tun können. Und nun kommen Scharen von Menschen, die diese gepflegte Landschaft einfach zertrampeln. Da kann doch wohl nicht jeder einfach so rumlatschen – womöglich wird bei der Jagd ein Mensch mit einem Reh verwechselt!


Betreten verboten: Brombeeren am Knick sammeln? Geht gar nicht, die schneiden die Landwirte vorher mit schwerem Geschütz ab. Drachen auf Stoppelfeldern steigen lassen? vorbei. Ackerland zertreten? Ehrlich, wer geht schon auf dem Acker spazieren? Man könnte diese Reihe fortsetzen.


Subventionen einstreichen, ja. Aber sich dafür erkenntlich zeigen, nein. Ist ja schließlich das Eigentum der Bauern. Früher war das alles mal möglich. Die Industrie erhält Subventionen, damit Arbeitsplätze erhalten und gewonnen werden. Landwirte vernichten diese. Außer Jammern gibt es keine Erkenntnisse dieser Berufsgruppe. Und die CDU scheint nur für Bauern zuständig zu sein – der Rest der CDU-Wähler hat sich dem zu beugen. Nur weiter so." Jürgen M.U. Kube

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