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SH: Waldbesitzer lehnen neues Wald- und Naturschutzgesetz ab

Der Schleswig-Holsteinische Waldbesitzerverband lehnt die Pläne der Landesregierung für eine Verschärfung des Landesnaturschutzgesetzes und für Änderungen im Landeswaldgesetz ab. Der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes, Hans-Caspar Graf zu Rantzau, weist darauf hin, dass die durch Umweltminister Dr.

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Der Schleswig-Holsteinische Waldbesitzerverband lehnt die Pläne der Landesregierung für eine Verschärfung des Landesnaturschutzgesetzes und für Änderungen im Landeswaldgesetz ab.

 

Der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes, Hans-Caspar Graf zu Rantzau, weist darauf hin, dass die durch Umweltminister Dr. Robert Habeck vorgelegten Pläne der rot-grünen Landesregierung fachlich nicht fundiert sind, sondern ganz offensichtlich vor allem ideologischen Motiven entspringen.

 

Die gesetzgeberischen Änderungen sind nicht notwendig. Vielmehr haben sich die bestehenden Regelungen in der Praxis bewährt und gewähren einen hohen Schutz für den Wald, die Umwelt und die Natur, so Rantzau. Als wesentliche Kritikpunkte weist der Waldbesitzerverband auf folgendes hin:

  • Die forstliche Baumartenauswahl soll in nicht zumutbarer Weise eingeschränkt werden. In Zeiten vermehrter Klimagefahren sind die Waldbesitzer jedoch darauf angewiesen, auch für die Zukunft eine optimale Bauartenauswahl treffen zu können. Gegenüber dem bisher bewährten Gebot zum Anbau „standortgerechter Baumarten“ stellt die Neuregelung künftig auf den Anbau „standortheimischer Baumarten“ ab.



    Dabei geht der Gesetzentwurf der Landesregierung sogar noch über die Definition des Bundesnaturschutzgesetzes zu den „heimischen Arten“ hinaus, womit zahlreiche forstlich bewährte Arten ausgeschlossen werden und eine Einschränkung auf „nacheiszeitlich natürliche Verbreitungsgebiete“ erfolgt.



    Ein zusätzlicher rein ideologisch motivierter Ausschluss bewährter Baumarten, wie z.B. der Roteiche, der Douglasie und der Fichte ist nicht zumutbar.



  • Der Gesetzentwurf sieht einen dauerhaften Nutzungsverzicht auf 10 % der Staats- und Kommunalwaldflächen vor. Durch diese Pläne wird die klimaschützende Wirkung des Waldes negiert und die notwendige Produktion des wertvollen Rohstoffs Holz in problematische Regionen der Welt verschoben, so der Verband weiter. „Die heimischen Waldbesitzer haben über Generationen bewiesen, dass sie gerade durch dessen nachhaltige Bewirtschaftung den Lebensraum Wald schützen können. Nach dem aktuellen Indikatorenbericht der Bundesregierung ist der Wald heute der mit Abstand naturnaheste Lebensraum in Deutschland. Wer glaubt, heute und in Zukunft in Deutschland auf die nachhaltige Nutzung von Waldflächen verzichten zu können, verschiebt die Produktion des Rohstoffs Holz in die Tropen oder in boreale Regionen, in denen nicht in unserem Sinne nachhaltig gewirtschaftet wird und vernichtet dauerhaft Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum“, so Rantzau.
  • Der Gesetzentwurf der Landesregierung wendet sich vom erfolgreichen Instrument des Freiwilligen Vertragsnaturschutzes ab und setzt vorrangig auf behördliche Vorgaben. Gerade im Wald sind viele Waldbesitzer mit dem Angebot von freiwilligen Naturschutzmaßnahmen in Vorlage getreten. Es wurde in den vergangenen Jahren naturschutzfachlich Hervorragendes erreicht. Die aktuellen Zahlen der Dritten Bundeswaldinventur belegen die Leistungen gerade im Wald.
Der Waldbesitzerverband fragt sich nun, woher das Misstrauen der Landesregierung gegenüber dem Engagement privater Eigentümer und ihrer Familien herrührt. „Dieses von Misstrauen und Voreingenommenheit geprägte Menschenbild, welches wir mit der Gesetzgebung und ihrer Ermächtigung zu obrigkeitsstaatlichen Handeln der Naturschutzbehörden nunmehr erleben, ist uns völlig fremd“, so der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes. „Wer dem Engagement der Waldbesitzer, Landwirte und anderer Eigentümer derart misstraut“, so zu Rantzau weiter , „vernichtet jegliche zukünftige Akzeptanz für Frei willigen Naturschutz.“

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