Der Bauernverband Schleswig-Holstein kritisiert die geplante Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Insbesondere die Abkehr vom kooperativen Naturschutz hin zu mehr Ordnungsrecht erweise dem Naturschutz am Ende einen Bärendienst: „Naturschutz lebt von Akzeptanz und von dem Miteinander der Personen, die ihn aktiv umsetzen. Dieser Tatsache wurde bei dem Änderungsentwurf des Landesnaturschutzgesetzes in keiner Weise Rechnung getragen. Ein verschärftes Ordnungsrecht wird nicht zu mehr, sondern zu weniger Naturschutz führen“, stellt Bauernverbands-Präsident Werner Schwarz klar.
In der 31-seitigen Stellungnahme äußert sich der Bauernverband umfassend zu den einzelnen Vorschriften bezüglich der Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes, des Landeswaldgesetzes und des Landesjagdgesetzes.
Im Einzelnen werden insbesondere folgende Punkte kritisiert:
- Erhöhter Flächenverbrauch durch Ausgleichsregelungen oberhalb des 1:1-Ausgleichs
- Einführung eines neuen Biotoptyps „Arten- und strukturreiches Dauergrünland“
- Verschärfungen beim Knickschutz
- Erweiterung des Betretungsrechts
- Wiedereinführung des Vorkaufsrechts
Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier:
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Bitte beachten Sie auch die Zusammenfassung ab Seite 25.