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SPD startet neuen Anlauf für Verschärfungen beim Stallbau

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich gestern für deutliche Einschränkungen beim Neubau von großen Intensivtierhaltungsanlagen im Außenbereich ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich gestern für deutliche Einschränkungen beim Neubau von großen Intensivtierhaltungsanlagen im Außenbereich ausgesprochen. "Die Privilegierung der Tierhaltung muss im Baurecht künftig bereits dann entfallen, wenn die jeweils unteren Schwellwerte nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erreicht sind", erklärten die SPD-Sprecher Wilhelm Priesmeier und Matthias Miersch.


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Durch das Baugesetzbuch müssten Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass eine ökologische 

und tiergerechte Tierhaltung gefördert sowie ökologisch nicht vertretbare Intensivtierhaltungsanlagen vermieden werden, hieß es. Einen entsprechenden Forderungskatalog hatte die SPD bereits 2011 in einem 

Antrag zur Intensivtierhaltung vorgelegt, der von Schwarz-Gelb abgelehnt wurde.



Aus diesem Grund versuchen die Sozialdemokraten nun, die derzeit anstehende Novellierung des Baugesetzbuches zu nutzen, um den Zubau von Intensivtierhaltungsanlagen gesetzlich einzuschränken. Anlagen der gewerblichen Intensivtierhaltung dürften nicht länger zu denjenigen baulichen Anlagen gehören, denen Paragraf 35 

Baugesetzbuch das Privileg zubilligt, im Außenbereich – auf der grünen Wiese – errichtet werden zu dürfen, so die beiden Politiker.


Priesmeier und Miersch verweisen dazu auf die Angst und Ablehnung der Bürger, gesundheitsschädliche Staub- und Keimemissionen aus den Ställen und negative Auswirkungen auf die Boden- und Grundwasserhaushalte durch ihrer Ansicht nach zu viel Gülle und Mist auf den Acker- und Grünlandflächen. "In den Zentren der intensiven Tierhaltung sind die Grenzen der Belastbarkeit der Boden- und Wasserhaushalte erreicht. In den vergangenen Jahren konnten 

die Nährstoffüberschüsse trotz der Umsetzung technischer und  administrativer Maßnahmen nicht soweit gesenkt werden, dass europarechtliche Vorgaben zum Schutz der Böden und des Grundwassers eingehalten werden", argumentieren beide. (ad)

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