Die SPD hat sich die Verbesserung bei den Tierhaltungsbedingungen in landwirtschaftlichen Betrieben auf die Fahnen geschrieben. Wichtigster Bestandteil zur Umsetzung dieses Ziels ist laut SPD-Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier und der Tierschutzbeauftragten Christina Jantz die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zu diesem Thema ein Expertengespräch durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass eine zügige Einführung solcher Prüf- und Zulassungsverfahren möglich ist und dem Tierschutz hilft. „Bisher gibt es kein praktikables Prüfverfahren, um nachzuweisen, ob die auf dem Markt befindlichen Stalleinrichtungen den Anforderungen für eine artgerechte Tierhaltung entsprechen", so die beiden Politiker.
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt habe zwar einen Tierschutzplan vorgestellt und darin bekannt gegeben, wie er in kommender Zeit den Koalitionsvertrag umsetzen will. "Anders als der Minister wollen wir aber schnellstmöglich ein obligatorisches und praxisgerechtes Prüfungs- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen einführen", so Priesmeier und Jantz.
Ihrer Meinung nach hat das Expertengespräch gezeigt, dass die Hürden für die einheitliche Zertifizierung von Stallsystemen niedrig sind. Darüber hinaus bringe die Vereinheitlichung Vorteile für alle Seiten: Sie würde die Lebenssituation der Tiere verbessern und sei im Interesse der Tierhalter. Auch die Hersteller hätten endlich Investitions- und Rechtssicherheit.
"Die SPD hat klare Vorstellungen zur zukünftigen Ausgestaltung solcher Haltungssysteme. Zentral ist für uns, dass die Haltungsbedingungen den Tieren angepasst werden und nicht umgekehrt. Wir wollen erreichen, dass alle Nutztiere tiergerecht gehalten werden. Wir wollen sicherstellen, dass die betroffenen Tiere zukünftig nur noch in tierschutzkonform geprüften und zugelassenen Stalleinrichtungen untergebracht werden", erklärten die Sozialdemokraten am Dienstag weiter.
Ein erster Schritt wäre die umgehende Vorlage einer Verordnung nach Paragraf 13 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes zur Einführung eines verpflichtenden Prüf- und Zulassungsverfahrens zur tierschutzgerechten Haltung von Legehennen durch den Minister. Anschließend müssten entsprechende Verfahren auch für Rinder und Schweine umgesetzt werden, heißt es.