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SVLFG-Vorstand fordert Erhalt der Hofabgabeklausel

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt davor, die Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte in Frage zu stellen. Die gegenwärtige Diskussion um eine Neugestaltung dürfe nicht dazu führen, die Regelung vor die Wand zu fahren, sagte der Vorstandsvorsitzende der SVLFG.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt davor, die Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte in Frage zu stellen. Die gegenwärtige Diskussion um eine Neugestaltung dürfe nicht dazu führen, die Regelung vor die Wand zu fahren, sagte der Vorstandsvorsitzende der SVLFG, Arnd Spahn, auf der Grünen Woche.


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Spahn verwies auf die wichtige agrarstrukturelle Funktion der Hofabgabeverpflichtung. Sie sorge dafür, dass Betriebe rechtzeitig und geordnet übergeben würden. Der SVLFG-Vorsitzende sieht darin eine wesentliche Voraussetzung, Innovationen und Fortschritt in den Betrieben zu gewährleisten. Diese komme auch den Arbeitnehmern in der Landwirtschaft zugute. Ohne die Hofübergabeklausel müssten sich potentielle Hofnachfolger länger gedulden. Weichenstellungen für die Zukunft würden aufgeschoben.


Spahn warnte gleichzeitig davor, das Problem der fehlenden Hofnachfolge zu überschätzen. Derzeit würden jährlich rund 25 000 Betriebe erfolgreich an Hofnachfolger übergeben. Für eine grundlegende Änderung der Hofabgabeklausel bestehe daher keine Veranlassung. Sehr wohl könnten auftretende Probleme aber Anpassungen im Detail erforderlich machen, wie dies in der Vergangenheit bereits mehrfach der Fall gewesen sei.


Erheblicher Beratungs- und Informationsbedarf


Spahn räumte ein, dass sich der Generationswechsel in den Fällen schwieriger gestalte, in denen eigene Kinder den Betrieb nicht übernehmen wollten. Mehr als in der Vergangenheit müsse daher künftig die Betriebsübergabe an Arbeitnehmer und andere Interessenten in die Überlegungen einbezogen werden.


Der SVLFG-Vorsitzende sieht vor diesem Hintergrund erheblichen Beratungs- und Informationsbedarf, dem sich auch der Bundesträger stelle. Spahn geht auch davon aus, dass mit Abschaffung der Hofabgabeklausel die Zahl der Arbeitsunfälle steigen würde. Bereits heute entfielen rund 30 % der Unfälle auf Personen über 70 Jahre. Auch vor diesem Hintergrund halte er ein Festhalten an der Regelung für unerlässlich.


Gegner der Klausel empört SVLFG-Stellungnahme


Mit dieser Parteinahme für die Beibehaltung der Hofabgabeklausel hat sich die SVLFG aus der Deckung gewagt und den Bauernverband unterstützt, schließlich besteht der Vorstand aus Funktionärsträgern des Bauernverbandes!“, kritisiert unterdessen Heinrich Eickmeyer von der Arbeitsgemeinschaft zur Abschaffung der Hofabgabeklausel. Er bezieht sich auf eine ausführliche Stellungnahme der Sozialversicherung zu dem Thema.

 

Die Argumente in dem mehrseitigen Papier sind laut Eickmeyer alle nicht neu. Außerdem würden objektive Daten verschwiegen und so der Eindruck erweckt, es sei alles gar nicht so schlimm.

 

„Fakt ist, dass lediglich 30 % aller landwirtschaftlichen Betriebe (ca. 100.000 über 50 ha) einen Hofnachfolger haben. Für diese Betriebe ist die Hofabgabeklausel kein Problem. Schon früh werden die Hofnachfolger auf die Übergabe vorbereitet und der Übergang findet meist vor dem 65. Lebensjahr statt. 70 % aller Betriebe (ca. 200.000 unter 50 ha) ohne Hofnachfolger werden dagegen durch die Hofabgabeklausel mit 65 Jahren gezwungen, den Betrieb abzugeben, ohne zu wissen, an wen und wie“, erklärte der streitbare Landwirt gegenüber top agrar.

 

Soll der Betrieb in der Familie bleiben, würden viele Bauern den Betrieb über das 65. Lebensjahr hinaus bewirtschaften. Sie erhielten keine Rente, obwohl sie jahrzehntelang eingezahlt haben.

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