Seit 1.7.2014 können Interessierte den neuen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis Pflanzenschutz im Scheckkartenformat nun auch über die Seite www.pflanzenschutz-skn.de beantragen. Die Antragsdaten werden vom Antragsteller direkt in eine zentrale Datenbank eingegeben. Eine ausführliche Anleitung findet sich auf der Internetseite.
Antragsberechtigt sind Personen, die die persönlichen Anforderungen nach § 9 Pflanzenschutzgesetz erfüllen. Erforderlich ist der neue Nachweis u. a. für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (außer im Haus- und Kleingarten), für die Beratung über den Pflanzenschutz, für den gewerblichen Handel sowie für den gewerblichen und privaten Verkauf von Pflanzenschutzmitteln im Internet. Die Karte ist außerdem ab 26.11.2015 die Voraussetzung für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln (außer Mittel für den Haus- und Kleingarten).
Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass die Antragsfrist auf Anerkennung der Sachkunde für Altsachkundige zu den Bedingungen der „alten“ Pflanzenschutzsachkunde-Verordnung am 26.05.2015 endet. Eine andere Regelung gilt für Neusachkundige: Der Antrag des Sachkundenachweises ist vor Aufnahme einer sachkundepflichtigen Tätigkeit zu stellen.