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Sachsen-Anhalt erwägt Änderungen im Bodenrecht

Sachsen-Anhalt schließt Anpassungen in den gesetzlichen Regelungen zum Bodenrecht nicht aus. „Ich teile nicht die Auffassung, dass Änderungen im Bodenrecht grundsätzlich länderübergreifend vorgenommen werden müssen“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens kürzlich. Dafür seien die Verhältnisse zwischen den Ländern viel zu unterschiedlich.

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Sachsen-Anhalt schließt Anpassungen in den gesetzlichen Regelungen zum Bodenrecht nicht aus. „Ich teile nicht die Auffassung, dass Änderungen im Bodenrecht grundsätzlich länderübergreifend vorgenommen werden müssen“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens kürzlich. Dafür seien die Verhältnisse zwischen den Ländern viel zu unterschiedlich.


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„Wenn es uns sinnvoll erscheint, werden wir die uns mit der Föderalismusreform zugesprochene Gesetzgebungskompetenz im Bodenrecht nutzen und Änderungen vornehmen, gegebenenfalls auch im Alleingang“, betonte der CDU-Politiker. Zur Vorbereitung kündigte Aeikens die Einberufung einer Kommission mit Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden an. Deren Aufgabe werde es sein, die Situation auf dem Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt zu analysieren und Schlussfolgerungen zu ziehen. Ergebnisse erwartet der Minister für die zweite Jahreshälfte 2013.


Aeikens: „Sollte die Kommission Handlungsbedarf im Bodenrecht aufzeigen und entsprechende Vorschläge machen, werden wir das vorbehaltlos prüfen.“ Das gelte insbesondere für das Grundstückverkehrsgesetz ebenso wie für das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz.


Am Ball bleiben will Aeikens auch bei der Privatisierung der Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG). Hier habe man zuletzt mit dem sogenannten „Treuhändermodell“ dem Bund einen tragfähigen Vorschlag unterbreitet. Enttäuscht ist der Minister darüber, dass die Bundesregierung bislang nicht auf den gemeinsam von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erarbeiteten Vorschlag geantwortet habe. Dies sei umso bedauerlicher, als ein solches Modell nicht zuletzt den finanziellen Interessen des Bundes entgegenkäme. (AgE)




 

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