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Sachsen-Anhalt fördert Gebäudeabriss

Das Land Sachsen-Anhalt fördert den Abriss von Gebäuden im ländlichen Raum. Wie das Agrarministerium mitteilt, können private Eigentümer und Kommunen einen Förderantrag zum Abriss von Gebäuden nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt" (RELE) stellen.

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Das Land Sachsen-Anhalt fördert den Abriss von Gebäuden im ländlichen Raum. Wie das Agrarministerium mitteilt, können private Eigentümer und Kommunen einen Förderantrag zum Abriss von Gebäuden nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt" (RELE) stellen. Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens unterstrich die hohe Bedeutung eines attraktiven Siedlungsumfeldes. Verfallene Gebäude, darunter auch alte Stallanlagen, hätten negative Folgewirkungen für den gesamten Ort. Das Erscheinungsbild verschlechtere sich und es fehle die Motivation der Nachbarn, in die eigenen Gebäude zu investieren. Dieses könne der Anfang einer Spirale nach unten sein: "Im Umfeld verfallender Bausubstanz entwickelt sich ein Klima fehlender Investitionsbereitschaft. Ein Wertverlust der Immobilien in der Nachbarschaft kann die Folge sein", sagte Aeikens. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer Dorfentwicklungsplanung oder gleichgestellter Planungen zum Beispiel integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK) oder Leader-Konzepte. Sowohl über die Dorferneuerung, als auch über die Dorfentwicklung können Gemeinden bei einem Höchstbetrag von bis zu 350.000 Euro mit bis zu 65 % und sogenannte natürliche und juristische Personen bei einem Höchstbetrag von bis zu 30.000 Euro mit bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Für Vorhaben, die der Umsetzung eines zertifizierten Leitprojektes aus einem ILEK, oder einem LEADER-Konzept dienen, kann ein Zuschlag auf den Fördersatz von bis zu 10 % gewährt werden. Förderanträge können bei den Ämtern für Landwirtschaft- Flurneuordnung und Forsten (ALFF) gestellt werden.

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