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Bundesländer sagen großen Agrar-Investoren den Kampf an

Nachdem Sachsen-Anhalts Agrarminister Hermann Onko Aeikens erklärte, „Landgrabbing findet nicht nur in Afrika statt, sondern auch bei uns“, versuchen die Bundesländer zunehmend, landwirtschaftlichen Investoren das Geschäft zu erschweren.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachdem Sachsen-Anhalts Agrarminister Hermann Onko Aeikens  erklärte, „Landgrabbing findet nicht nur in Afrika statt, sondern auch bei uns“, versuchen die Bundesländer zunehmend, landwirtschaftlichen Investoren das Geschäft zu erschweren.


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Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, begründet der CDU-Minister sein Engagement damit, dass die Gesellschaft Wert darauf lege, dass Landwirtschaft mit Personen identifiziert werden könne. Sachsen-Anhalt plant daher ein Gesetz, das Bauern als Käufer privilegiert. Nach der Landtagswahl im März wolle Aeikens ein Agrarstrukturgesetz auf den Weg bringen, das die rechtliche Basis dafür legen soll, dass der Staat stärker als bisher eingreifen kann, heißt es.

 

Die FAZ bringt hier als Beispiel die KTG Agrar ins Spiel. Das Unternehmen bewirtschaftet allein in Ostdeutschland mittlerweile mehr als 30.000 ha Land. Die Eigentumsstrukturen sind weitgehend undurchsichtig. Laut dem Minister sei ein chinesischer Investor über Anteile der KTG Agrar indirekt in Sachsen-Anhalt aktiv. Man könne daher schlussfolgern, dass ein Teil der Erträge in China landet.


Dergleichen will Aeikens offenbar nicht länger hinnehmen. „Die Wertschöpfung und die Steuerkraft wandern ab, und der ländliche Raum verödet“, sagte er. Bisherige Gesetze wie das Grundstückverkehrsgesetz schränken den Verkauf von Ackerland an nicht praktizierende Bauern nur in dem Fall ein, dass es sich um Teilflächen handelt. So darf etwa ein Zahnarzt nur in landwirtschaftliche Flächen investieren, wenn sich kein Landwirt als Käufer zu einem vereinbarten Preis findet, erklärt die Zeitung.

 

Allerdings sei ein Verkauf von kompletten Betrieben oder von Beteiligungen an Gesellschaften nicht reglementiert. Sachsen-Anhalt will auch diese künftig genehmigungspflichtig machen. Die Behörden dürften dann Verkäufe verbieten, wenn der Preis überteuert ist oder die Übernahme nicht zur „Verbesserung der Agrarstruktur“ beiträgt. Als kritische Grenze wird im Gesetzentwurf Eigentum von 1.000 ha genannt. Viele Betriebe in Ostdeutschland sind aber bereits heute größer, merkt die FAZ weiter an.

 

Das Vorhaben wird jedoch als Eingriff in die Eigentumsfreiheit kritisiert. Alfons Balmann, Direktor des Leibnitz-Institutes für Agrarentwicklung in Halle, fürchtet, dass der Wettbewerb ausgebremst wird. Schließlich bringen Investoren Kapital, technisch oft hervorragende Ausstattung, gut ausgebildete Betriebsverwalter und große Ernten.

 

Agrarminister Aeikens setzt dagegen andere Prioritäten, schreibt die FAZ weiter: Der ländliche Raumk sei in machen Regionen dem Aussterben nahe, sagte er: „Da geht auch ein Stück soziales Leben verloren.“

 

Die Preise für Ackerland sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Als Hauptpreistreiber gelten die staatlichen Förderungen für Biogasanlagen und die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen planen auch Brandenburg und Niedersachsen aktuell ähnliche Gesetze. In Baden-Württemberg gibt es dagegen bereits ein Gesetz, das Schweizer Investoren den Einstieg in die örtliche Landwirtschaft erschwert (Privilegien für gemeinnützige Käufer).

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