Der sächsische Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt wirbt in der Landwirtschaft für eine Beschäftigung von Flüchtlingen. Auf Grund des Bedarfs an Arbeitskräften in der Landwirtschaft können beide Seiten davon profitieren.
Schmidt brachte in seinem Ministerium vergangene Woche die landwirtschaftlichen Verbände mit der Bundesarbeitsagentur (BA) zusammen. In dem Gespräch hat die BA über Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge informiert. Er gehe fest davon aus, dass es viele Flüchtlinge gebe, für die eine Beschäftigung in Land- oder Forstwirtschaft in Frage komme, bewertete Agrarminister Schmidt die Situation. Er wolle dazu beitragen, die Betriebe der Branche noch mehr als bisher dazu anzuregen, den Kontakt zu den Ansprechpartnern bei der BA sowie bei den Landkreisen und Kommunen gezielt zu suchen. „Wir sollten hier nicht sehenden Auges Potenziale brachliegen lassen, sondern Win-Win-Situationen herbeiführen, gerade auch in Hinblick auf den Fachkräftebedarf, den die grünen Berufe verzeichnen“, sagte Minister Schmidt.
Grundsätzlich dürfen anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis jede Beschäftigung annehmen. Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die nach einem abgelehnten Asylantrag geduldet werden, benötigen dagegen eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde, die auch von einer Zustimmung der BA abhängig ist. In Zeitarbeit dürfen diese beiden Gruppen in der Regel beschäftigt werden, wenn sie vier Jahre in Deutschland sind.
An dem Gespräch im Agrarministerium in Dresden nahmen die Regionaldirektion Sachsen der BA, Vertreter des Sächsischen Landesbauernverbandes, des Sächsischen Gartenbauverbandes, des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen und des Landesverbandes Sächsisches Obst teil. Die BA hat Informationsmaterial über die Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge ins Internet gestellt.