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Sachsens Landwirte können Direktzahlungen zwischenfinanzieren

Sachsens Agrarminister Thomas Schmidt dankt der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für die Auflage des bankeigenen Förderprogramms „Betriebsmitteldarlehen“, mit dem landwirtschaftliche Unternehmen und andere Landbewirtschafter die Direktzahlungen der EU zwischenfinanzieren können.

Lesezeit: 1 Minuten

Sachsens Agrarminister Thomas Schmidt dankt der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für die Auflage des bankeigenen Förderprogramms „Betriebsmitteldarlehen“, mit dem landwirtschaftliche Unternehmen und andere Landbewirtschafter die Direktzahlungen der EU zwischenfinanzieren können.


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„Das Programm der SAB hilft den Landwirten, wenn sie ihre Direktzahlungen vor dem eigentlichen Auszahlungstermin benötigen“, sagt der Minister. „Mit Hilfe des zinsgünstigen Darlehens können die Unternehmen wirtschaften und die Belastung ist nur gering.“ Das überarbeitete Programm ermöglicht den Betrieben außerdem die Finanzierung des Erwerbes landwirtschaftlicher Flächen.


Die konkreten Darlehenskonditionen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Informationen zu den Konditionen, Bedingungen und Antragsformalitäten finden Sie bei der SAB im Internet: http://www.sab.sachsen.de/de/p_umwelt/index.jsp.


In einem nächsten Schritt ist die Ausweitung des Angebotes vorgesehen. Dann können auch die Empfänger von Förderungen aus dem Agrarumweltprogramm und von Ausgleichzahlungen für benachteiligte Gebiete das Darlehen zur Zwischenfinanzierung nutzen. Zu den Förderrichtlinien „Natürliches Erbe“ und „Leader“, die in der Förderperiode 2014-2020 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden, gibt es bei der SAB bereits ein Darlehensprogramm.

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