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Sachsens Landwirte können Fördermittel für 2015 beantragen

Ab sofort können sächsische Landwirte Anträge auf Fördermittel für das Jahr 2015 stellen. Wie das Dresdner Landwirtschaftsministerium mitteilte, stellen die Europäische Union und der Freistaat Sachsen dieses Jahr insgesamt rund 36 Mio Euro zur Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft zur Verfügung.

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Ab sofort können sächsische Landwirte Anträge auf Fördermittel für das Jahr 2015 stellen. Wie das Dresdner Landwirtschaftsministerium mitteilte, stellen die Europäische Union und der Freistaat Sachsen dieses Jahr insgesamt rund 36 Mio Euro zur Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft in dem Bundesland zur Verfügung.


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Für die gesamte Förderperiode bis zum Jahr 2020 belaufe sich die Summe auf 202 Mio Euro. Der Fördersatz für Investitionsvorhaben liege im Normalfall bei 25 %, im Garten- und Weinbau bei 35 %, erklärte das Ministerium. Vorgesehen seien zudem Zuschläge für besonders tierwohlorientierte Stallbauten von 15 % und für Investitionen in benachteiligten Gebieten von 5 %.


Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt rief die Landwirte dazu auf, jetzt Förderanträge zu stellen. Gleichzeitig stellte er fest, die Landwirtschaft in Sachsen sei „gut aufgestellt“. Die Zahlen zum Wirtschaftsjahr 2013/14 bescheinigten den Landwirten trotz steigender Betriebsmittelpreise und zunehmender Schwankungen an den Märkten ein Ergebnis, das 9 % über dem fünfjährigen Mittel liege.


Allerdings sei die Kapitalausstattung pro Arbeitsplatz in der sächsischen Landwirtschaft trotz hoher Investitionen der Betriebe in der Vergangenheit immer noch vergleichsweise gering. Neben dem Aufbau des produktiven Anlagevermögens bedürfe es deshalb qualitativ hochwertiger, innovativer Anlagen, die auch anderen Herausforderungen, wie den gestiegenen Anforderungen an Ressourceneffizienz und Klimaschutz oder der Verbesserung der Tiergesundheit, gerecht würden.


Besonderes Augenmerk liege dabei auf der Unterstützung von Milchvieh-, Schafzucht-, Gartenbau- und Weinbaubetrieben, insbesondere denjenigen der ökologischen Landwirtschaft. Bei der zukünftigen Unterstützung von Investitionen im Rahmen der Förderrichtlinie „Landwirtschaft, lnnovation und Wissenstransfer“ solle außerdem die Förderung von Vorhaben, die einen Beitrag zur Ressourceneffizienz, der Minderung von Emissionen und der tierartgerechten Haltung leisteten, im Vordergrund stehen, so Schmidt. Dies schlage sich auch in der Bewertung der eingehenden Förderanträge nieder, die nach einem transparenten Punktesystem erfolge.

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