Am 28. April 2015 um Mitternacht endete der erste Anmeldezeitraum für die Initiative Tierwohl. Nun erfolgt ein Ranking aller angemeldeten deutschen Produktionsstandorte nach dem Umsetzungszeitpunkt der Tierwohlkriterien.
Nach Prüfung der Umsetzungstermine und der Höhe des zu zahlenden Tierwohlentgeltes gibt die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH Anfang Mai bekannt, wer an der Initiative Tierwohl teilnehmen kann, so der Sächsische Landesbauernverband.
"Über unsere Bündlergemeinschaft Sachsen haben sich bis heute 26 Tierhaltungsstandorte für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl beworben. Weitere Betriebe prüfen derzeit, inwiefern sie die geforderten Punkte erfüllen und ob gegebenenfalls ein späteres Einsteigen möglich ist. Mit ihrer Teilnahme wollen die Tierhalter ein Zeichen für mehr Tierwohl setzen und den Verbraucher darauf aufmerksam machen, wie wichtig ihnen das Wohlergehen ihrer Tiere ist", erklärt der Verband.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2015 zahlt der LEH 0,04 €/kg verkauften Schweinfleisches in einen Tierwohlfonds ein. Landwirtschaftliche Betriebe konnten sich in einem ersten Aufruf bis zum 28. April 2015 über ihren Bündler für die Teilnahme bewerben.
In der Teilnahmeerklärung werden Angaben zu den Stammdaten des Betriebes, den vom Betrieb gewählten Tierwohlkriterien, die über die gesetzlichen Normen hinaus gehen, dem Umsetzungszeitpunkt und der maximal produzierten Anzahl der Tiere gemacht, die der Bündler in die Tierwohl-Datenbank einpflegt. Anfang Mai erhalten die Tierhalter von der Trägergesellschaft eine Mitteilung, ob sie teilnehmen können.
Nun beginnen die Zertifizierungsstellen mit der Prüfung der Grundanforderungen und Wahlkriterien. Den frühestmöglichen Kontrolltermin hat der Tierhalter mit der Angabe des Umsetzungstermins selbst gesetzt. Ab diesem Termin muss er mit einem unangekündigten Programmaudit rechnen. Nach bestandenem Audit und Freigabe des Berichtes hat der Betrieb Anspruch auf den Tierwohlzuschuss, dessen Höhe anhand der gemeldeten Tierzahlen quartalsweise berechnet wird.
Die zertifizierten Anforderungen müssen während der gesamten Laufzeit des Zertifikates umgesetzt werden. Streichungen, Änderungen und Ergänzungen dürfen nur im Ausnahmefall und frühestens nach einem Jahr vorgenommen werden und erfordern die Bestätigung durch ein neues Programmaudit.