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Sachverständigenrat fordert Landarztzuschlag

Konkrete Maßnahmen, um dem sich verschärfenden Ärztemangel im ländlichen Raum zu begegnen, schlägt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Konkrete Maßnahmen, um dem sich verschärfenden Ärztemangel im ländlichen Raum zu begegnen, schlägt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen vor. In seinem Bericht, den die Bundesregierung jetzt als Unterrichtung dem Bundestag vorgelegt hat, regt der Rat einen „Landarztzuschlag“ für Mediziner in Regionen mit einem Versorgungsgrad von weniger als 90 % für Hausärzte und unter 75 % für Fachärzte an.


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Der Vergütungszuschlag sollte danach für zehn Jahre in Höhe von 50 % auf alle ärztlichen Grundleistungen sowie der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung garantiert werden. Die Zuschläge sollen automatisch wirksam werden und für die Versicherten kostenneutral sein.


Finanziert werden sollten die Zuschläge von denjenigen Medizinern, die nicht in unterversorgten Gebieten arbeiteten, heißt es in den Empfehlungen. Ferner schlagen die Experten vor, in Gebieten mit einem Versorgungsgrad ab 200 % den Aufkauf freiwerdender Arztsitze durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) im Gesetz verpflichtend zu machen.


Unterhalb eines Schwellenwertes von 75 % bei Hausärzten und ebenfalls 75 % bei Fachärzten sollte der Auftrag zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung dem Bericht zufolge nicht mehr von den KV, sondern ebenfalls von den Ländern wahrgenommen werden können. Diese sollten dabei auf Ausschreibungen zurückgreifen. Schließlich müsse der Stellenwert der Allgemeinmedizin sowohl praktisch als auch an den Universitäten gestärkt werden.


Mögliche Veränderungen beim Auswahlverfahren sollten dem Sachverständigenrat zufolge darauf abzielen, mehr Studenten aufzunehmen und zu fördern, die sich für eine Arbeit in ländlichen und unterversorgten Gebieten interessierten. Unterdessen kommt die Bertelsmann Stiftung in ihrem aktuellen Faktencheck Gesundheit zu dem Ergebnis, dass das sogenannte „Landärztegesetz“ sein Ziel verfehlt.


Mangel an Fachärzten bleibt


Das 2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ ändere nichts an der ungleichen Verteilung der Ärzte in Deutschland, stellt die Bertelsmann Stiftung fest.


Zwar könne sich die Versorgung mit Allgemeinmedizinern in bevölkerungsschwachen Regionen verbessern. Trotzdem erreiche das Landärztegesetz noch nicht einmal in jedem zweiten Landkreis eine bedarfsgerechte Verteilung der Arztsitze. Rückschritte drohten insbesondere bei der Verteilung der Fachärzte, die wohnortnah benötigt würden. Die neu eingeführte Bedarfsplanung zur Verteilung der Ärzte löse vor allem bei der Versorgung mit Fachärzten ihr Versprechen nicht ein, heißt es in der Analyse.


Nach wie vor praktiziere etwa ein Drittel der Kinder-, Frauen- und Augenärzte in Großstädten, obwohl hier nur ein Viertel der Bevölkerung lebe. Laut Stiftung droht sich bei den Kinderärzten die derzeitige Schieflage sogar noch auszuweiten.


Nach Umsetzung der neuen Bedarfspläne sinke die Anzahl der Kreise mit angemessener Ärztedichte von aktuell 106 auf 89. Statt derzeit 14 seien künftig 38 Kreise deutlich unterdurchschnittlich mit Kinderärzten versorgt, während die Zahl der deutlich überdurchschnittlich versorgten Kreise von 15 auf 23 steige. Nur in 25 % der Kreise deckten sich die neuen Planungen mit dem Bedarf an Kinderärzten.

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