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Schäden durch Dioxin, PBC oder Mykotoxine erstmals versicherbar

In Reaktion auf den Dioxinskandal bietet die Vereinigte Tierversicherung (VTV) der R+V landwirtschaftlichen Zucht- und Mastbetrieben ab 1.

Lesezeit: 2 Minuten

In Reaktion auf den Dioxinskandal bietet die Vereinigte Tierversicherung (VTV) der R+V landwirtschaftlichen Zucht- und Mastbetrieben ab 1. März 2011 eine Ergänzung für die Ertragsschadenversicherung an: Damit sind laut Angaben der R+V auch Schäden gedeckt, die aufgrund von Verunreinigung durch Dioxin entstanden sind, ebenso durch weitere Schadstoffe wie krebsauslösende, chemische Chlorverbindungen (PCB), die als Mykotoxine bekannten Schimmelpilzgifte sowie Metalle wie Blei oder Cadmium.


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Der neue Baustein "Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe" kostet pro Jahr beispielsweise 5 Cent je Legehenne und 35 Cent pro Schweinemastplatz. Er muss bei Neu- und Bestandskunden ausdrücklich in die Police eingeschlossen werden.


Wie die R+V weiter erläuterte, tritt die Ertragsschadenversicherung schon dann ein, wenn die Veterinärbehörde den Zucht- oder Mastbetrieb vorsorglich gesperrt hat. Der aktuelle Dioxinskandal bei Futtermitteln habe gezeigt, dass die Haftpflichtversicherungen der Futtermittelhersteller nur bei einem reellen Sachschaden haften müssten, also erst dann, wenn die Tiere durch die Futteraufnahme so stark belastet seien, dass Grenzwerte überschritten würden und sie zur Nahrungsmittelherstellung nicht mehr geeignet seien. Bei der so genannten Verdachtssperre, die Anfang 2011 vorsorglich gegen fast 5 000 Betriebe verhängt wurde, greife die Haftpflicht nicht. Ebenso wenig zahle die Tierseuchenkasse, wenn aufgrund einer Dioxinverseuchung der Tierbestand getötet werden müsse.


Die R+V/VTV-Ertragsschadenversicherung kommt laut Unternehmensangaben für den betriebswirtschaftlichen Verlust auf, wenn der Landwirt seinen Betrieb aufgrund von anzeigepflichtigen Tierseuchen, Unfällen oder übertragbaren Tierkrankheiten schließen muss. Dies gilt auch für eine vorübergehende Sperrung sowie für Transport- oder Lieferverbote.

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