Thüringens Landwirte dürfen schärfer gegen Feldmäuse auf ihren Feldern vorgehen. Wie das Erfurter Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche bekanntgab, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Ausbringung des Wirkstoffs Chlorphacinon im Streuverfahren im Freistaat für 120 Tage genehmigt.
Damit können die Betroffenen ab sofort bei starkem Mäusebefall Ratron-Feldmausköder auf ihren Getreide- und Rapsfeldern ausbringen, allerdings erst nachdem das zuständige Landwirtschaftsamt die Anträge der Agrarbetriebe geprüft und die Behandlung angeordnet hat.
Vor der Anordnung müssen die Landwirtschaftsämter die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörden einholen. Damit soll eine Gefährdung wildlebender Vögel und Säugetiere vermieden werden. Die Aufwandmenge ist zudem auf 10 kg Köder pro Hektar und auf 30 t für ganz Thüringen begrenzt.
Bereits im Herbst 2012 hatte Thüringen eine Ausnahmegenehmigung beim BVL beantragt. Wie im Vorjahr erfolgt keine flächendeckende Behandlung. Nur auf Teilflächen der am stärksten befallenen Gebiete dürfen die Köder ausgebracht werden. Anders als 2012 ist die Genehmigung allerdings nicht auf bestimmte Landkreise begrenzt.
Trotz intensiver Bekämpfung im Herbst 2012 und im Frühjahr 2013 gebe es auf vielen Feldern Thüringens immer noch ein Massenauftreten von Feldmäusen, begründete das Land sein Vorgehen. Die herkömmlichen Bekämpfungsmethoden wie die manuelle Ausbringung von Ködern mit Legeflinten oder das tiefe Pflügen hätten die Mäusepopulationen vielerorts nicht wirksam verkleinern können. (AgE)