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Schärfere Regulierung der Warenterminmärkte ist in Arbeit

Die problematischen Agrarspekulationen sorgen für Unverständnis in der Bevölkerung und bei den Bauern. Kirsten Tackmann von den Linken findet, dass außer Absichtserklärungen nichts handfestes passiert und hat die Budnesregierung um Stellungnahme gebeten. Geantwortet hat Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk. Er meint, Bundesregierung und EU seien am Thema dran. Lesen Sie hier, wie er die Situation einschätzt...

Lesezeit: 3 Minuten

Die hoch problematischen Agrarspekulationen werden laut der Agrarsprecherin der Linken, Kirsten Tackmann, verharmlost. Ihrer Meinung nach spekulieren immer mehr außerlandwirtschaftliche Investoren wie große Kreditinstitute bzw. Banken mit Agrarrohstoffen. „Sie sind mitverantwortlich für die großen Preisausschläge auf dem Agrarmarkt“, so Tackmann, die endlich handfeste Lösungen verlangt.

 

Von der Bundesregierung wollte sie daher wissen, wie sie die Vorschläge der US-Derivateaufsicht sieht, die Spekulation durch Positions-Limits für den Rohstoffterminhandel einzugrenzen und ob sie sich für solche Regelungen auch in der EU einsetzen werde.


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Koschyk: Bundesregierung unterstützt Regulierung des Warenterminhandels


Die Antwort kam von Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk. Er bestätigt darin, dass die Bundesregierung die Initiative der G20 unterstützt, den weltweiten Warenterminhandel zu regulieren. Man wolle übermäßige Preisschwankungen an Rohstoffmärkten, die nicht durch fundamentale Marktentwicklungen begründet sind, eindämmen. „Es gilt, die Marktentwicklungen zu erhöhen und Marktmissbrauch zu verhindern. Hierfür müssen die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden entsprechend ausgestaltet werden“, so Koschyk.

 

Er verweist auf den Beschluss der Staats- und Regierungschefs beim G20-Gipfel in Cannes, wonach die Finanzaufsichtsbehörden weltweit die Kompetenz erhalten sollen, die Positionen einzelner Händler an einer Terminbörse zu begrenzen, wenn dies zur Sicherstellung eines reibungslosen Marktgeschehens notwendig ist. Auf EU-Ebene werde bereits an Regelungen zur schärferen Regulierung der Warenterminmärkte gearbeitet. „Darüber hinaus gibt es seit Oktober auch neue Gesetzesvorschläge zur Marktmissbrauchsrichtlinie II (MAD), die Verordnung über OTC-Derivate und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Marktmissbrauch“, verweist der Staatssekretär auf aktuelle Antworten der Politik zu dem Reizthema. Die Bundesregierung jedenfalls begrüße grundsätzlich die Vorschläge der EU-Kommission und prüfe diese derzeit mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen im Rat.

 

„Dazu werden auch die bereits beschlossenen Regelungen, die eine Ausweitung von Positionslimits bei Agrarrohstoffen und die Einführung von Positionslimits für weitere Rohstoffgruppen an US-Terminbörsen vorsehen, als Orientierungsbasis für das europäische Regelwerk dienen“, erklärt Koschyk in seinem Brief an Kirsten Tackmann weiter. Bei der Ausarbeitung der für die EU gültigen Rechtsakte sei die Sicherstellung internationaler Konvergenz ein Gesichtspunkt. Gleichzeitig müsse aber den spezifischen Gegebenheiten der europäischen Warenterminmärkte und der Funktionsweise der Finanzaufsicht Rechnung getragen werden, mahnt er an.

 

„Grundsätzlich ist dabei auch die Problematik von Auswirkungen der Preisbildung bei Agrarrohstoffen auf die sensiblen Nahrungsmittelpreise zu bedenken. Dabei haben Preisvolatilitäten auf den Märkten für Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe vielfältige Ursachen und werden vorrangig durch Änderungen in den Fundamentaldaten - Angebot und Nachfrage – ausgelöst“, erklärt der Regierungsvertreter abschließend. (ad)

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