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Scharfe Kritik Ripkes an Tierschutzindikatoren für Masthähnchen

Die Einführung von verbindlichen Tierschutzindikatoren für Masthähnchen in Niedersachsen ist beim Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW) auf massive Kritik gestoßen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Einführung von verbindlichen Tierschutzindikatoren für Masthähnchen in Niedersachsen ist beim Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW) auf massive Kritik gestoßen.


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Dessen Vorsitzender Friedrich-Otto Ripke warf Landwirtschaftsminister Christian Meyer vergangene Woche in Oldenburg vor, mit dem Erlass, der unter anderem die scharfe Ahndung von Fußballenverletzungen bei den Tieren vorsieht, „einmal mehr seinen persönlichen Kampf gegen vermeintliche Massentierhaltung“ zu führen und nicht an realen und praktikablen Tierwohlfortschritten gemäß dem im Land formulierten Tierschutzplan interessiert zu sein.


„Der Minister schmückt sich mit fremden Federn und weicht vorsätzlich von der konsensualen Basis des Tierschutzplans Niedersachsen ab“, monierte Ripke. Schließlich sei dort in der Facharbeitsgruppe Masthähnchen einvernehmlich beschlossen worden, bei der Umsetzung des Indikators Fußballengesundheit stufenweise und möglichst unbürokratisch vorzugehen.


Dieser Erlass sei zudem nur möglich geworden, weil die Wirtschaft die ausnahmslose optische Erfassung der Fußballengesundheit bei Masthähnchen in den Schlachtbetrieben selbst entwickelt und als Qualitätsindikator eingeführt habe. „Dass Minister Meyer in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken will, er hätte mit fester grüner politischer Hand selbst einen Tierwohl-Fortschritt erreicht, ist mehr als unredlich“, so der NGW-Vorsitzende.


Stufenplan wäre verhältnismäßig


Nach Angaben Ripkes bietet der im Rahmen des Tierschutzplans erarbeitete Ansatz zur stufenweisen Beurteilung des Zustands der Masthähnchen mit entsprechend angepassten Maßnahmen ausreichende Möglichkeiten, Tierschutz und ökonomische sowie ordnungsrechtliche Ansprüche zu vereinen. Ihm zufolge sollte dabei erst nach einem Maßnahmenkatalog und bei unverändert anhaltenden schweren Fußballenverletzungen die Beteiligung der Veterinärbehörde mit den im Einzelfall folgenden Sanktionsmaßnahmen ausgelöst werden.


Ein solches Verfahren wäre dem NGW-Vorsitzenden zufolge verhältnismäßig, da so zunächst die Verantwortung des Tierhalters, dann zusätzlich die des Tierarztes und am Ende der Kette die der Veterinärbehörde eingefordert werde. Es gleiche damit dem sinnvollen und arbeitsteiligen Verfahren zwischen Wirtschaft und Staat bei der Umsetzung des Arzneimittelgesetzes zum Zwecke der gezielten Antibiotika-Anwendung, erläuterte der Verbandsvorsitzende.

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