Die Forderungen mehrerer Tier- und Naturschutzverbände nach einem „ökologischen, nachhaltigen und am Tierschutz ausgerichteten Jagdrecht“ hat der Vorsitzende der Jägerstiftung natur+mensch, Jochen Borchert, in aller Deutlichkeit kritisiert.
Nach seiner Auffassung haben diese faktisch eine Abschaffung der Jagd zur Folge. „Jagd ist eine sich immer wieder erneuernde Form der Landnutzung. Die Forderungen dieser Organisationen, die sich den Tierrechten verschreiben, schaden geradezu dem angewandten Natur- und Tierschutz“, erklärte Borchert.
Seinen Worten zufolge sind die Jäger bereit, über eine Reform des Jagdgesetzes mit der Landesregierung zu
diskutieren. Dabei unterstütze die Jägerstiftung den Landesjagdverband. „Doch wir lassen uns nicht von Ideologen treiben und uns auf Schädlingsbekämpfer und Wildfleischversorger reduzieren“, stellte der Vorsitzende klar.
Deutliche Kritik übte er an der Forderung der Tierschutzverbände, die jagdbaren Arten zu reduzieren. Noch nie sei eine Tierart ausgestorben, die der Hegeverpflichtung der Jäger, sehr wohl aber Tiere, die dem Naturschutzrecht unterlegen hätten, so Borchert. Er kündigte an, „mit dem Bündnis des ländlichen Raums aktiv“ zu werden; er sieht die Forderungen als „Angriff auf das Eigentum“.
Tierschützer haben lange Forderungsliste
In einer „Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW“ verlangen acht Tier- und Umweltschutzverbände mit Blick auf die geplante Reform des Landesjagdgesetzes, jagdliche Eingriffe in Natur und Landschaft „nur noch zu rechtfertigen, wenn unnötiges Leiden ausgeschlossen, eine sinnvolle Verwertung der getöteten Tiere nachgewiesen und eine Beeinträchtigung geschützter Arten und Lebensräume ausgeschlossen werden
kann“.
Zu ihren Forderungen gehören im Einzelnen Verbote für Lebend- und Totschlagsfallen sowie für Fütterungen im Rahmen der Jagd, ein Verbot des Haustierabschusses sowie der Jagdausbildung am lebenden Tier, ein Baujagdverbot beziehungsweise eine Beendigung des Jagdzwanges. Zudem fordern sie eine drastische Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten und eine Verkürzung sowie Harmonisierung der Jagdzeiten. Außerdem drängen die Tier - und Naturschutzverbände auf ein Ende des Aussetzens jagdbarer Arten und
ein Verbot der Beizjagd.
Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums erklärte dazu, dass der Entwurf für die Jagdrechtsnovelle erst nach der Sommerpause vorgelegt werden solle.
LJV: „Fundamentalistische Organisationen dürfen nicht mitreden!"
Der Deutsche Jagdverband (DJV) und das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) kritisieren unterdessen, dass sich die Naturschutzverbände Nabu und BUND mit erklärten Jagdgegnern in Nordrhein-Westfalen zusammentun.
Es ist laut AFN und DJV ein gefährlicher Irrweg und das falsche Signal, mit Tierrechtsorganisationen wie „Peta“ und „Menschen für Tierrechte“ auf Landesebene Allianzen für eine Jagdreform einzugehen, weil ebendiese für jeden nachlesbar die Abschaffung der Jagd fordern. DJV-Präsident Hartwig Fischer sagte dazu: „Fundamentalistische Organisationen, die dem Menschen das Recht abstreiten, Tiere zu nutzen, sind keine Partner für eine geplante Jagdreform.“
AFN und DJV fordern Nabu und BUND auf, den Kurs in Nordrhein -Westfalen und in Baden-Württemberg zu korrigieren: Eine erfolgreiche Jagdreform ohne den ehrlichen Dialog mit den tatsächlich Betroffenen wird es nicht geben. „Jagdrecht ist Eigentumsrecht, und das seit der Revolution von 1848. Vier Millionen Menschen und ihre Familien besitzen forst- oder landwirtschaftliche Flächen und somit das Jagdrecht. Das lassen sie sich nicht einfach wegnehmen“, betonte der AFN-Vorsitzende Philipp Freiherr zu Guttenberg.
Jagd sei notwendig, um Wildschäden und Seuchen zu verhindern und den Artenschutz zu fördern. Den meisten Grundbesitzern sei dies bewusst, so Fischer und Freiherr zu Guttenberg: „Genau deshalb haben bisher nur wenige Menschen ihre Grundstücke befrieden lassen.“ Die bei Behörden vorliegenden Anträge summieren sich nach DJV-Hochrechnung auf weniger als 0,1 Promille der bundesweiten Jagdfläche von knapp 32 Millionen Hektar.
DJV und AFN machten deutlich, dass beim Jagdrecht das Verhältnis zwischen Einschränkungen und Freiheiten nicht aus dem Gleichgewicht geraten darf. Jagdrecht sei Teil des Eigentumsrechts. Geplante Einschränkungen wie ein pauschales Fütterungsverbot oder eine Jagdruhe auf Schwarzwild stellten erhebliche Eingriffe dar. Grundsätzlich seien die Beschränkungen begründungsbedürftig, nicht die Jagd selbst.