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Schleswig-Holstein plant umfangreiches Grünlandschutzgesetz

Einen Gesetzentwurf zum Erhalt von Dauergrünland hat die schleswig-holsteinische Landesregierung jetzt dem Landtag zugeleitet; bis zum Herbst soll das Gesetz in Kraft treten. „Wir haben viel Grünland an den Ackerbau - häufig an den Maisanbau - verloren, mit teilweise verheerenden ökologischen Folgen.

Lesezeit: 2 Minuten

Einen Gesetzentwurf zum Erhalt von Dauergrünland hat die schleswig-holsteinische Landesregierung jetzt dem Landtag zugeleitet; bis zum Herbst soll das Gesetz in Kraft treten.


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„Wir haben viel Grünland an den Ackerbau - häufig an den Maisanbau - verloren, mit teilweise verheerenden ökologischen Folgen. Und weitere Verluste drohen. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Grünland möglichst umfassend zu bewahren“, erläuterte Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck dazu in Kiel.


Das geplante Gesetz soll eine Umwandlung von Dauergrünland untersagen, wenn nicht anderswo Ersatz geschaffen werde. Für besonders sensible Gebiete wie Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moorböden, Anmoorböden sowie erosionsgefährdete Gebiete - soll ein grundsätzliches Umwandlungsverbot gelten. Das Gesetz würde darüber hinaus alle Landwirte und nicht nur diejenigen betreffen, die EU-Direktzahlungen erhalten, wie es die derzeitige Dauergrünland-Erhaltungsverordnung vorsieht.


Qualitative Schutzaufwertung


Angaben des Kieler Agrarressorts zufolge umfasst das Dauergrünland in Schleswig-Holstein knapp ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche; 2012 waren es etwa 340 000 ha. Vor allem zwischen 2003 und 2008 sei das Dauergrünland stark zurückgegangen, und zwar von fast 363 000 ha auf knapp 335 000 ha.


Zwar sei diese Entwicklung  2008 mit einer Landesverordnung zum Umbruchverbot auf Basis von EU-Recht gestoppt worden, aber diese Verordnung drohe in Kürze auszulaufen. „Dann wäre Grünland völlig ungeschützt und wir würden wieder Flächen in großen Umfang verlieren. Das müssen wir verhindern“, betonte Habeck. Gerade durch die Regelungen für die sensiblen Gebiete sieht er mit dem geplanten Gesetz den Schutz qualitativ aufgewertet.


Flankiert werden soll dieses durch Ergänzungen im Landeswassergesetz und im Naturschutzrecht. So sollen unter Bezugnahme auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fünf Meter breite Gewässerrandstreifen eingeführt sowie das Düngen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln innerhalb eines Meters vom Gewässerrand verboten werden. Für Trinkwasserschutzgebiete sollen besondere Vorgaben gelten, um die Belastung des Grundwassers mit Nitrat zu verringern. (AgE/ad)

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