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Schleswig-Holstein will am Schenkelbrand bei Pferden festhalten

Ungeachtet der Forderungen von Tierschützern und entgegen aktuellen Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums will Schleswig-Holstein am Schenkelbrand bei Pferden auch in Zukunft festhalten. Landwirtschaftsministerin Dr.

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Ungeachtet der Forderungen von Tierschützern und entgegen aktuellen Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums will Schleswig-Holstein am Schenkelbrand bei Pferden auch in Zukunft festhalten.


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Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf teilte vergangene Woche in Kiel mit, dass die Landesregierung zur Erhaltung des Schenkelbrandes zur Pferdekennzeichnung eine Änderungsverordnung zur Viehverkehrsverordnung (VVVO) in den Bundesrat einbringen werde. Ziel sei es, das Brandzeichen in Verbindung mit einer DNA-Typisierung für registrierte Pferde neben der Kennzeichnung mittels Transponder zu erhalten. Der Änderungsantrag zur VVVO solle Mitte Februar in den Agrarausschuss des Bundesrates gehen, um von der nach EU-Recht bestehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, alternative Kennzeichnungsmethoden zuzulassen und gesetzlich zu verankern, erläuterte Rumpf.


Mit der Bundesratsinitiative zum Erhalt des Schenkelbrandes tritt die CDU-Landesministerin den Vorstellungen von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner entgegen. Bekanntlich sieht der Referentenentwurf aus deren Ressort für eine Novelle des Tierschutzgesetzes ein Verbot des Schenkelbrands beim Pferd vor.


Eindeutige Identität


Rumpf erklärte, dass mit dem Schenkelbrand für registrierte Einhufer seit langem ein etabliertes System der Identitätssicherung existiere, mit dem die Rassezugehörigkeit und der Bezug zu den jeweiligen Zuchtdokumenten ausgewiesen würden. Bei zahlreichen Pferden werde außerdem zusätzlich die tierindividuelle Identifizierung mittels DNA-Typisierung angewandt. Durch dieses kombinierte Kennzeichnungsverfahren stehe für diese Tiere schon heute eine etablierte alternative Kennzeichnungsmethode im Sinne des EU-Rechtes zur Verfügung.


Die zugleich vorgesehene Erfassung und Dokumentation der Kennzeichnungen in einer Datenbank gewährleiste, zum Beispiel im Seuchenfall, eine eindeutige, tierindividuelle Erkennung. Damit biete die Kombination von Schenkelbrand und DNA-Typisierung sogar noch eine höhere Sicherheit als die Kennzeichnung mit dem Transponder, weil sie absolut fälschungssicher sei, hob die Ministerin hervor.

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