[26.01.2012]
Wie das Ministerium mitteilt, wird der Bundesrat Ende März über die dazu erforderliche Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen Tierkrankheiten beraten. Die Meldepflicht verpflichtet die Laboratorien, alle diagnostizierten Fälle zu melden. Dies ist erforderlich, damit sich die Veterinärbehörden einen umfassenden Überblick über das Krankheitsgeschehen verschaffen, die Ausbreitung beobachten und Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen können. Schon jetzt haben die betroffenen Bundesländer die kommunalen Veterinärbehörden dazu aufgerufen, Verdachtsfälle auf freiwilliger Basis über das Tierseuchen-Nachrichten-System TSN zu melden.
Neben Deutschland sind bisher auch aus Belgien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich Infektionen mit dem Schmallenberg-Virus bekannt geworden. Entsprechend hat sich das BMELV beim EU-Agrarrat am Montag in Brüssel dafür eingesetzt, eine Meldepflicht auch auf EU-Ebene einzuführen. Die Kommission hat eine entsprechende Prüfung zugesagt. Deutschland wird sich zusammen mit den Niederlanden darüber hinaus weiterhin dafür stark machen, dass Forschungsaktivitäten im Hinblick auf Diagnostik und Impfung auf europäischer Ebene gefördert werden.
Darüber hinaus spricht sich das Ministerium für zuverlässige Untersuchungsmethoden aus, um den Erreger schneller nachweisen zu können. Ein Impfstoff steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Der Erreger dieser neuen Viruserkrankung wurde im Sommer letzten Jahres in den Niederlanden entdeckt und erstmalig im November 2011 vom Friedrich-Loeffler-Institut identifiziert. Das Virus gehört zur Simbu-Serogruppe der Orthobunyaviren. Die Viren, die bisher in Australien, Asien und Afrika bei Rindern verbreitet sind, werden durch Gnitzen (Insekten) übertragen.
Das Schmallenberg-Virus kann Rinder, Schafe und Ziegen befallen. Erwachsene Tiere zeigen nur milde Symptome. Werden allerdings trächtige Tiere infiziert, so können zeitverzögert Störungen der Fruchtbarkeit, Frühgeburten und zum Teil erhebliche Schäden bei den Neugeborenen auftreten.
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