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Schmidt bleibt hart: Antibiotika-Datenbank-Auswertung ist anonym!

Einige Bundesländer wollen trotz Verbot desBundesagrarministeriums Details aus der Antibiotika-Datenbank an die Öffentlichkeit geben. Vor allem Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) will sich darüber hinweg setzen. Und überhaupt mehrt sich Kritik an der Datenbank.

Lesezeit: 2 Minuten

Einige Bundesländer wollen trotz Verbot desBundesagrarministeriums Details aus der Antibiotika-Datenbank an die Öffentlichkeit geben. Vor allem Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) will sich darüber hinweg setzen. Und überhaupt mehrt sich Kritik an der Datenbank.

 

Bundesagrarminister Christian Schmidt sah sich daher am Dienstag zu einem Machtwort gezwungen: „Eine Grundsatzkritik seitens der Länder an unserem neu etablierten System zur Antibiotikaminimierung ist völlig unangebracht - vor allem, weil Bundestag und Bundesrat dieses Gesetz gemeinsam beschlossen haben. Mein Ziel ist die konsequente Erfassung und, auf dieser Grundlage, die kontinuierliche Senkung des Arzneimitteleinsatzes in der Nutztierhaltung. Dazu ist es erforderlich, dass die Länder mitziehen“, so Schmidt.

 

Von den Bundesländern erwarte er, dass sie ihren Teil des Arzneimittelgesetzes genauso konsequent umsetzen wie der Bund das seinerseits macht. Dazu gehöre auch, dass sie die Meldung von Antibiotikaanwendungen einfordern und Minimierungsmaßnahmen in den Betrieben kontrollieren. Kurz gesagt: Die Länder müssen ihren Vollzugspflichten nachkommen.

 

„Der Bund wird auf Basis der Daten, die ihm anonymisiert von den Ländern überliefert werden, dann halbjährlich im Bundesanzeiger die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit veröffentlichen. Ich behalte mir vor, die Kennzahlen im Sinne des Erfolgs unserer Antibiotikaminimierungsstrategie zu bewerten und wenn notwendig zu Umsetzungsproblemen Stellung zu nehmen oder einzelne Länder auf die Umsetzungspflicht hinzuweisen“, erklärte der CSU-Politiker weiter.

 

Konkrete Informationen zum Vollzug der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes, speziell zum Meldeverhalten von Betrieben, lägen ausschließlich den für den Vollzug zuständigen Landesbehörden vor. Dies sei vom Gesetzgeber zur Wahrung des Datenschutzes ausdrücklich so gewünscht.

 

Eine Übersicht, welche Regionen oder gar welche Betriebe besonders viele oder besonders wenige Antibiotika einsetzen, ist laut Schmidt demnach aus Bundessicht nicht zulässig. Dies sei für den Erfolg der Minimierungsstrategie auch nicht erforderlich. Für eine konsequente Erfassung und darauf aufbauend die schrittweise Senkung des Antibiotikaeinsatzes sei ausschließlich die Berechnung der durchschnittlichen Therapiehäufigkeit entscheidend.


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