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Schmidt gibt Entwarnung für Sonderkulturbetriebe bei der Erbschaftsteuer

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Aus meiner Sicht ist der Gesetzentwurf nicht so zu verstehen, dass Saison- und Leiharbeitskräfte bei der Berechnung der Lohnsumme einzubeziehen sind.“

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist Befürchtungen entgegengetreten, Sonderkulturbetriebe könnten zu Leidtragenden des Erbschaftsteuerkompromisses der Regierungskoalition werden. „Aus meiner Sicht ist der Gesetzentwurf nicht so zu verstehen, dass Saison- und Leiharbeitskräfte bei der Berechnung der Lohnsumme einzubeziehen sind“, sagte Schmidt am vergangenen Donnerstag (16.7.) gegenüber AgE.



Seinen Angaben zufolge hat der Minister diese Auffassung in einer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss dargelegt. „Ich gehe davon aus, dass es im Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Klarstellung geben wird“, betonte der CSU-Politiker. Die Präsidenten des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) sowie des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Bernhard Conzen und Christoph Nagelschmitz, hatten zuvor Nachbesserungen am Regierungsentwurf angemahnt und vor einer Anrechnung der Saisonarbeitskräfte bei der sognannten Lohnsummenregelung gewarnt. Laut Entwurf sollen künftig lediglich Betriebe mit maximal drei Mitarbeitern vom Nachweis ausgenommen werden.


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Dabei müssen sie die Zahl der Beschäftigten allerdings sieben Jahre konstant halten, wenn sie in vollem Umfang die steuerliche Vergünstigung ihres betrieblichen Vermögens in Anspruch nehmen wollen. Die Anzahl der Saisonarbeitskräfte in Sonderkulturbetrieben ändere sich aber von Jahr zu Jahr, stellten Conzen und Nagelschmitz fest. Damit ergäben sich enorme Schwankungen in den für die Bewertung maßgeblichen Lohnsummen. Die Präsidenten warfen der Koalition vor, neben den üblichen witterungsbedingten Ertragsschwankungen und den Umsetzungsproblemen durch die Einführung des Mindestlohns jetzt auch den Betriebsübergang von Sonderkulturbetrieben massiv erschweren und daran mitverdienen zu wollen.


Conzen und Nagelschmitz sehen den Gesetzgeber gefordert, in den weiteren Beratungen diese nicht vorgesehene und vom Verfassungsgericht auch nicht geforderte Änderung wieder rückgängig zu machen. AgE

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