Bei der Umsetzung des Tierschutzrechts sind nach Ansicht von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt die Bundesländer in der Pflicht. „Die Länder haben dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Veterinärämter personell und organisatorisch so ausgestattet sind, dass eine effektive Überwachung der Tierhaltungen und eine wirksame Verfolgung von Verstößen stattfindet“, so der Minister gegenüber AGRA-EUROPE.
Besorgt zeigt sich Schmidt über die bekanntgewordenen Filmaufnahmen aus den Ställen von hochrangigen Vertretern berufsständischer Verbände. Vorausgesetzt, die Bilder des Fernsehbeitrages seien authentisch, enthielten sie „deutliche Hinweise auf tierschutzrelevante Vorkommnisse“, erklärte er.
Schmidt zufolge würde es diese Bilder bei korrektem Vollzug der bestehenden Gesetze nicht geben. Dazu zähle eine effektive Überwachung der Tierhaltung durch die Vor-Ort Behörden sowie eine wirksame Verfolgung von Verstößen.
Der CSU-Politiker bekräftigte sein Vorhaben, ein staatliches Tierwohllabel einzuführen. Vorgesehen sei es für Produkte, „bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden“. Den Entwurf des Labels will Schmidt bei der nächsten Grünen Woche vorstellen.
Daneben arbeite sein Haus am Abschluss von weiteren freiwilligen Vereinbarungen zur Verbesserung des Tierwohls. Schließlich strebt der Bundeslandwirtschaftsminister an, die Pelztierhaltung und ein Abgabeverbot trächtiger Tiere „zeitnah zu regeln“.