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Schmidt soll biospezifische Grenzwerte ablehnen

Der EU-Agrarrat verhandelt am 1. und 2. Juni weiter über die Streitpunkte zur Revision der EU-Ökoverordnung. Unter Führung der lettischen Ratspräsidentschaft trifft sich der Rat in Riga. Dabei will die EU-Kommission biospezifische Grenzwerte bei Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln einführen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der EU-Agrarrat verhandelt am 1. und 2. Juni weiter über die Streitpunkte zur Revision der EU-Ökoverordnung. Unter Führung der lettischen Ratspräsidentschaft trifft sich der Rat zu einem informellen Austausch in Riga. Dabei wollen die EU-Kommission sowie ein Lager von Mitgliedsstaaten biospezifische Grenzwerte bei Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln einführen.


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Bioland kritisiert dabei, dass solche Grenzwerte das Verursacherprinzip auf den Kopf stellen würden. Biobauern wirtschafteten nach strengen Richtlinien ohne den Einsatz von chemisch-synthetischen Mitteln und dürften nicht für Belastungen aus der konventionellen Landwirtschaft verantwortlich gemacht werden, heißt es. Der Verband fordert deshalb Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, standhaft zu bleiben. „Schmidt muss die Einführung biospezifischer Grenzwerte in jeglicher Form strikt ablehnen und die Prozesskontrolle im Bio-Recht verteidigen“, gibt Jan Plagge, Präsident von Bioland, dem Minister mit auf den Verhandlungsweg.


Biobauern würden bereits heute unter den Schäden durch Abdrift konventioneller Berufskollegen leiden und blieben oftmals auf dem wirtschaftlichen Schaden sitzen. Kein Biobauer könne so ein unkalkulierbares Risiko tragen. Biospezifische Grenzwerte müssen laut Bioland vom Tisch. Anstatt Biobauern neue Bürden aufzuerlegen, müsse das Zulassungssystem für die Mittel geändert werden. Allein die Einführung eines Schwellenwertes würde nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes jährlich Kosten von 86 bis 146 Mio. Euro für die deutsche Biobranche verursachen.

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