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Schmidt sucht bei der Düngeverordnung Einigung mit den Ländern

Seinen Willen zur Einigung im Streit um die Novelle der Düngeverordnung hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterstrichen. „Ich will unbedingt vermeiden, dass erst durch einen Maßgabenbeschluss des Bundesrates über die inhaltliche Ausrichtung der Düngeverordnung entschieden wird“, erklärte der Minister.

Lesezeit: 2 Minuten

Seinen Willen zur Einigung im Streit um die Novelle der Düngeverordnung hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterstrichen. „Ich will unbedingt vermeiden, dass erst durch einen Maßgabenbeschluss des Bundesrates über die inhaltliche Ausrichtung der Düngeverordnung entschieden wird“, erklärte der Minister gegenüber AGRA-EUROPE. Er suche daher einen Kompromiss mit den Ländern.


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Weiteren Diskussionsbedarf gibt es laut Schmidt insbesondere in der Frage der Länderöffnungsklauseln. Dabei gehe es sowohl um schärfere Anforderungen in sogenannten „roten Gebieten“ als auch um Entlastungen in unbelasteten Regionen. Bestandteil eines Kompromisses zur Düngeverordnung muss für den Minister auch eine Regelung für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS-Anlagen) in der Anlagenverordnung sein. „Ich will zumindest einen Schutz der bestehenden Anlagen vor zusätzlichen Anforderungen, kann mir aber auch weitergehende Regelungen vorstellen“, so Schmidt.


Unterdessen hat Agrar-Staatssekretär Peter Bleser bestätigt, dass es innerhalb der Bundesregierung weiterhin kein Einvernehmen über eine Novelle der Düngeverordnung gibt. Hintergrund sind offenbar Auffassungsunterschiede zwischen Agrar- und Umweltressort.


Linke gegen Fernentsorgung der Gülle in Ostdeutschland


Nach der Anhörung der Länder und Verbände würden verschärfende Maßnahmen in Gebieten mit hoher Nitratbelastung und entlastende Maßnahmen in Gebieten mit geringer Nitratbelastung geprüft, so Bleser in seiner Antwort auf eine schriftliche Frage der agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann.


Darüber hinaus gehe es um Änderungen am vorliegenden Entwurf hinsichtlich der Sonderregelungen für Kompost bei der Stickstoffobergrenze von 170 kg/ha sowie der Sperrfirsten für die Ausbringung von Festmist und Komposten im Herbst und Winter.


Tackmann forderte die Bundesregierung auf, jetzt zügig Korrekturen an ihrem Entwurf vorzunehmen. „Die Betriebe brauchen Handlungsspielräume, um flexibel auf die jahreszeitlichen Witterungsbedingungen reagieren zu können“, betonte die Abgeordnete. Keinen Spielraum sieht sie allerdings in den Gebieten mit deutlich zu hoher Nitratbelastung. Hier verursachten oft die hohen Tierbestandsdichten die eigentlichen Probleme. Eine entschiedene Absage erteilte Tackmann Überlegungen zur Fernentsorgung der Gülle in Ostdeutschland: Gülle sei ein wertvoller regionaler Wirtschaftsdünger und kein Entsorgungsgut.

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