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Schmidt will rechtssichere Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen

Eine rechtssichere Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften soll ein Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gewährleisten, den das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine rechtssichere Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften soll ein Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gewährleisten, den das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt hat.


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„Die Vorschriften zur öffentlichen Information der Verbraucher über Gesundheitsgefährdungen oder Täuschungen bei Lebensmitteln waren bisher nicht vollständig gerichtsfest“, erläuterte Ressortchef Christian Schmidt. Sein Ziel sei jedoch, „dass jedermann informiert wird, wenn sich Unternehmen im Ausnahmefall nicht an die Vorschriften halten“. Die Verbraucher hätten einen Anspruch auf verlässliche Informationen über das, „was in Lebensmitteln steckt, und ob die Unternehmen sich an die rechtlichen Vorgaben halten“.


Die Vorschrift zur Information der Öffentlichkeit war 2012 als Reaktion auf das Dioxingeschehen in das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch aufgenommen worden. Danach hatten verschiedene Verwaltungsgerichte Bedenken gegen die Regelung erhoben. Diese Bedenken sollen nun unter anderem durch die Aufnahme einer gesetzlichen Löschungsfrist sowie einer Härtefallklausel ausgeräumt werden. Daneben wird eine effektivere Überwachung des Online-Handels mit Lebensmitteln angestrebt.


SPD sieht keinen Fortschritt


SPD-Agrarsprecherin Elvira Drobinski-Weiß nannte den Gesetzentwurf enttäuschend. „Statt Hindernisse für die umfassende Veröffentlichung von Hygieneverstößen zu beseitigen, soll es nun neue geben“, kritisierte Drobinski-Weiß und kündigte Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren an.


Nach Ansicht der SPD haben die Verbraucher in Deutschland den gleichen Anspruch auf Transparenz, wie sie in Dänemark und Großbritannien bereits Alltag ist: Sie sollten auf einen Blick erkennen können, „wie ein Imbiss oder Bäcker bei der letzten Lebensmittelkontrolle abgeschnitten hat“. Anscheinend fehle dem Minister der Mut dazu, so die Agrarsprecherin.


Auch die Verbraucherorganisation foodwatch kritisierte den Ministeriumsentwurf als unzureichend. Die Vorlage sei gespickt mit Ausnahmetatbeständen und Ermessensspielräumen und könne die gravierenden Probleme nicht lösen, warnte foodwatch. Damit würden die Verbraucher auch in Zukunft nicht verlässlich und schnell über Hygienemängel, Betrugsfälle oder Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen informiert.

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