In einer bundesweiten Razzia haben 1.800 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls Anfang des Monats 930 Betriebe der Fleischwirtschaft kontrolliert. Bei den umfangreichen Kontrollen überprüften die Beamten fast 15.700 Beschäftigte und führten 625 Prüfungen von Geschäftsunterlagen durch. Unter anderem ging es darum, ob die sozialversicherungs- und die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Bereits vor Ort leiteten sie sechs Straf- und 75 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Außerdem stand die Prüfung des Mindestlohns in der Fleischwirtschaft von 7,75 Euro (1. Stufe vom 1. August bis 30. November 2014) im Fokus der Aktion. Hier sind in nahezu 300 Fällen nachgehende Prüfungen erforderlich. In weiteren 110 Fällen überprüfte der Zoll, ob die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet wurden. Davon besteht bei 20 Beschäftigten der Verdacht für das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit.
Schließlich werden
- 27 Fälle auf unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung,
- 26 Unterschreitungen der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
- 27 Prüfungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung,
- 91 Hinweise zum unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld sowie
- zahlreiche Verstöße gegen Sofortmelde-, Mitführungs- und Vorlagepflichten