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Schweinehalter verletzte seine Fürsorgepflicht sträflichst

Die Tierschutz-Organisation Animal Rights Watch hat dem NDR Videomaterial aus einem Schweinemast-Betrieb in Südoldenburg übergeben, in dem nach Angaben der Aktivisten „unhaltbare Zustände“ vorgefunden worden seien. Wie der NDR dazu berichtet, seien auf dem Videomaterial „verwesende und verwahrloste Tiere“ zu sehen.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Tierschutz-Organisation Animal Rights Watch (ARIWA) hat dem NDR Videomaterial aus einem Schweinemast-Betrieb in Südoldenburg übergeben, in dem nach Angaben der Aktivisten „unhaltbare Zustände“ vorgefunden worden seien.

 

Wie der NDR dazu berichtet, seien auf dem Videomaterial „verwesende und verwahrloste Tiere“ zu sehen, die sich gegenseitig auffressen. Laut ARIWA ließen die Zustände in der Mastanlage darauf schließen, dass sich der Betreiber anscheinend kaum um die Tiere kümmert - auch weil die Anlage vollautomatisch läuft. Dadurch seien die Tiere tagelang sich selbst überlassen. Die Folge: Tote Tiere blieben in den Mastbuchten liegen und kranke Schweine würden nicht in Krankenbuchten separiert. Teilweise würden sie von ihren Artgenossen bei lebendigem Leib aufgefressen. Auch berichten die Tierschützer von verstopften und verschmutzen Wassertränken. Eine Reparatur, geschweige eine Reinigung, finde nicht statt, so ARIWA.


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Der Landkreis Cloppenburg will dem betroffenen Betrieb nun die Tierhaltung verbieten. Das zuständige Veterinäramt Cloppenburg wolle parallel die Staatsanwaltschaft Oldenburg einschalten.


"Solche Zustände in der Schweinehaltung sind grausam und unerträglich", teilte Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) dem NDR mit. "Das Ganze ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft und es ist die richtige Konsequenz des Landkreises, dem Landwirt die Tierhaltung generell zu untersagen. Der Fall zeigt, wie wichtig insbesondere geeignetes Beschäftigungsmaterial und eine gute Tierbeobachtung zur Verhütung von Kannibalismus sind. So wie gezeigt darf mit Tieren nicht umgegangen werden." Es müsse mehr unangekündigte Kontrollen durch die Landkreise geben. Das Land unterstütze die Kommunen dabei.


Den Behörden soll der Betreiber schon seit drei Jahren bekannt. Er wurde damals zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem habe der Landwirt eine Bewährungsauflage in Höhe von 10.000 Euro bezahlen müssen, doch ein generelles Verbot der Schweinehaltung sei vor drei Jahren nicht ausgesprochen worden. Das haben die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das Veterinäramt Cloppenburg gegenüber dem NDR bestätigt.


top agrar meint


Sollten sich die Vorwürfe gegen den Tierhalter bestätigen, müssen die Behörden zügig durchgreifen, sich aber auch die Frage gefallen lassen, warum die vergangenen Kontrollen offenbar versagt hatten. Durch solche vereinzelten „schwarzen Schafe“ werden die intensiven Bemühungen eines ganzen Berufsstandes um mehr Tierwohl und Aufklärung der Verbraucher über die Vorzüge der heutigen Tierhaltung zunichte gemacht.


Auf der anderen Seite war es offenbar erneut eine nicht berechtigte Aktion von ARIWA, die in dem Stall gefilmt haben wollen und sich abermals nicht dafür verantworten müssen. Dass dies kurz vor der Adventszeit geschieht, ist sicherlich kein Zufall. Ob das Videomaterial wirklich komplett oder nur zu Teiulen aus dem Stall stammt, kann top agrar nicht beurteilen.


ISN: Von schrecklichen Bildern, Quote und dem Spendengeschäft


Auch die ISN hat sich das Material angesehen. Dazu schreiben die Schweinehalter auf ihrer Homepage: "Ohne ihren Wahrheitsgehalt und ihre Entstehung zu kennen - die gezeigten Bilder sind mehr als verstörend und entsprechen in keinster Weise der Vorstellung der ISN von einer ordnungsgemäßen Schweinehaltung!"


Mit der Lebenswirklichkeit in den vielen familiengeführten Schweinebetrieben in Deutschland hätten die erschreckenden Bilder auch aus Sicht der ISN nichts gemein. Jeder Schweinehalter sei selbst dafür verantwortlich, die rechtlichen Vorgaben in seinem Betrieb einzuhalten. Jedem müsse dabei klar sein: Wer nicht nach Recht und Gesetz handelt, trägt das nicht nur auf dem eigenen sondern auf dem Rücken seiner Berufskollegen aus. "Recht und Gesetz gelten für alle! Wer sich daran nicht hält, macht sich strafbar. Und Straftaten gehören konsequent geahndet. Tierhalter, die so verfahren, schaden nicht nur sich selbst, sondern der ganzen Branche", heißt es bei der ISN.


Die Schweinehalter fragen aber auch, ob  es den Tierschützern bei der Veröffentlichung vorrangig um die Beseitigung der Missstände oder um publikumswirksame Bilder ging, die in der Vorweihnachtszeit das Portemonnaie der Menschen öffnen sollen. Und: Recht und Gesetz müssen auch für Organisationen gelten, die sich den Tieren verschrieben haben. Nicht genehmigtes Betreten von Ställe sei nicht tolerierbar! "Für Kontrollen sind die zuständigen Behörden vor Ort verantwortlich – nicht selbsternannte Gutmenschen."


Grupe: Tierquälerei verhindern statt Landwirte pauschal beleidigen


Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Grupe, zeigt sich schockiert angesichts der Berichte über Tierquälereiund macht Minister Meyer dafür mitverantwortlich. "Es ist die Aufgabe aller staatlichen Stellen, diese schlimme Tierquälerei zu verhindern. Der Landwirtschaftsminister muss sich die Frage gefallen lassen, warum er keine Gelegenheit auslässt, Landwirte pauschal zu diskreditieren, tatsächliche Tierquälerei jedoch nicht verhindert“, so der FDP-Agrarpolitiker und Landwirt.


Es sei schwer verständlich, warum ein bereits behördlich bekannter Tierquäler erneut auf so schlimme Weise auffällig werden kann. Es muss Grupe zufolge sichergestellt werden, dass solchen Haltern nie wieder Tiere anvertraut werden. Grupe: „Der Fall muss rigoros aufgeklärt werden. Es darf nicht dazu kommen, dass alle aufrichtigen und ehrbaren Landwirte und Tierhalter durch solche Skandale in Misskredit gebracht werden. Der Minister muss nach zwei Jahren großer Töne endlich wirksam gegen die schwarzen Schafe unter den Tierhaltern vorgehen.“

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