Wegen der neuen Biomassenachhaltigkeitsverordnungen für "Biokraftstoffe" und "Strom" empfiehlt die UFOP den Landwirten, dem Ersterfasser - Handel oder Ölmühle - noch vor der Rapsernte die Selbsterklärung zuzusenden. Somit lässt sich der Aufwand beim Agrarhandel während der Warenannahme möglichst gering halten.
Wird der Raps mehreren Abnehmern angedient, muss jeweils eine Selbsterklärung abgegeben werden, zitiert AgE die Union. Mit diesem Formblatt bestätige der Betrieb, dass die Cross-Compliance-Anforderungen erfüllt seien bzw. die Rapsernte nicht von schützenswerten Flächen stamme. Laut UFOP sind von den Nachhaltigkeitsverordnungen die Verwendung von Raps zur Herstellung von Biodiesel als Reinkraftstoff oder als Beimischungskomponente sowie von Rapsölkraftstoff und Raps in Blockheizkraftwerken betroffen.