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Sind Tierhalter künftig selbst für Keulung zuständig?

Von 2014 an sollen die Bauern in Nordrhein-Westfalen bei einem etwaigen Seuchenausbruch die von den Veterinärbehörden angeordnete Keulung des Tierbestandes und die damit zusammenhängenden Arbeiten selbst organisieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Von 2014 an sollen die Bauern in Nordrhein-Westfalen bei einem etwaigen Seuchenausbruch die von den Veterinärbehörden angeordnete Keulung des Tierbestandes und die damit zusammenhängenden Arbeiten selbst organisieren. Hintergrund ist eine geänderte rechtliche Konstellation, die ein beträchtliches Ausmaß für die Landwirte annehmen kann, wie der Vizepräsident der Landwirtschaftskammer NRW, Anton Holz, kürzlich beim Veredelungsausschuss des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) erklärte.

 

Angesichts der emotionalen und psychischen Belastung der Betriebsleiter in einer solchen Situation ist das laut Holz aber ein Unding. Auch aus Sicht des Seuchenschutzes wären die aus der neuen Regelung zu erwartenden Komplikationen kontraproduktiv. Hier müssten dingend Lösungen gefunden werden.

 

Der Ausschuss beriet darüber hinaus über den aktuellen Ausbruch der hochgefährlichen Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Weißrussland unweit der polnischen Grenze. Die Seuche steht damit unmittelbar vor den Toren der EU und die Gefahr einer Einschleppung auch nach Deutschland steigt, wie das Wochenblatt Westfalen-Lippe berichtet.

 

Alle Schweinehalter seien aufgefordert, die Betriebe besonders gut abzuschotten und auf die einschlägigen Biosicherheitsmaßnahmen zu achten (Hygieneschleuse, kein unkontrollierter Personnen- und Tierverkehr, Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge).

 

Derweil haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die Desinfektionsregeln für Fahrzeuge zu verschärfen und bei Reisenden vermehrt Stichprobenkontrollen auf Waren tierischen Ursprungs vorzunehmen, schreibt die Zeitschrift weiter.

 

Die Landwirte sollten vor dem Hintergrund der Seuchengefahr gehäufte Krankheits- und Todesfälle sofort dem Tierarzt melden, der dann entsprechende Ausschlussuntersuchungen veranlassen kann. Schließlich wäre eine Einschleppung der Seuche nach Deutschland katastrophal, heißt es. (ad)


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