Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat Zwischenergebnisse der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung ihrer Standorte vorgelegt. Einbezogen in die Begutachtung waren alle Zweigstellen außerhalb der Hauptverwaltung des Bundesträgers in Kassel sowie den acht Geschäftsstellen in Kiel, Hannover, Münster, Darmstadt, Bayreuth, Landshut, Stuttgart und Hoppegarten.
Danach wird die SVLFG gemäß Vorstandsbeschluss neben der Hauptverwaltung und den Geschäftsstellen zumindest mittelfristig an den Standorten Augsburg, Düsseldorf und Würzburg Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die Zweigstellen Aurich, Dortmund und Stade sind bereits geschlossen worden.
Für die Standorte Braunschweig, Hamburg, Köln und Lingen wurden konkrete Schließungszeitpunkte festgelegt. Weitere Geschäftsstellen werden kurz- oder mittelfristig keine Verwaltungsstandorte der SVLFG mehr sein.
Die Standorte Karlsruhe, Neukieritzsch und Speyer wurden noch nicht abschließend betrachtet; die Beratung im Vorstand steht noch aus.
Die SVLFG muss der gesetzlichen Vorgabe Rechnung tragen und ihre Verwaltungskosten bis zum Jahr 2016 um rund 40 Mio Euro senken. Um diese Verpflichtung zu erfüllen, hatte der Vorstand ein Personal-, Organisations- und Standortkonzept erarbeitet. Der Bundesträger verfügt über ein Fusionsschutzvertrag, der Kündigungen ausschließt und Umsetzungen an andere Standorte nur unter strengen Voraussetzungen zulässt.
Standortverkleinerungen durch Reduzierung des Personals sind in erster Linie durch Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mit Zustimmung der Beschäftigten möglich. Die Geschäftsführung der SVLFG hat angekündigt, mit den Betroffenen der Umstrukturierung die konkreten Auswirkungen zu erörtern und kurzfristig Informationsveranstaltungen an den Standorten durchzuführen.