Jetzt ermittelt auch die Staatsanwalt bei Westfleisch

[27.12.2011]


Westfleisch Werk Coesfeld Wegen Ungereimtheiten bei der Klassifizierung der angelieferten Schlachtschweine am Schlachthof Coesfeld der Westfleisch hat jetzt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Das größte genossenschaftlich organisierte Schlachtunternehmen in Deutschland steht im Verdacht, beim AutoFOM gegen Vorschriften verstoßen zu haben.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hatte vorletzte Woche mitgeteilt, dass die zuständige Eichbehörde im Coesfelder Schlachtbetrieb der Firma Westfleisch die automatische Anlage für die Klassifizierung von Schlachtkörpern von Schweinen (AutoFom) stillgelegt habe. Die Inspektoren hätten bei den Kontrollen in dem Betrieb technische Veränderungen an der Klassifizierungsanlage festgestellt.

Bei der AutoFom-Klassifizierung werden per Ultraschall Messungen durchgeführt, um unter anderem den Magerfleischanteil der Tiere zu bestimmen. Das LANUV hatte zunächst den Betrieb einer Wassersprühanlage untersagt. Zudem seien bauliche Veränderungen an der geeichten Einheit des AutoFom festgestellt worden. Die Abweichungen hätten zum Beispiel den Abstand der Förderhaken, die Länge der Wanne vor dem Messwertaufnehmer oder das Fehlen von Sicherungsstempeln der Eichbehörden betroffen. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" erhielten die Erzeuger dadurch pro Schwein 1 Euro bis 2 Euro weniger.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) teilte am vergangenen Mittwoch mit, dass er aufgrund der nun aufgenommenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen von der geplanten Einsetzung einer eigenen Untersuchungskommission abgesehen habe. Man sehe jedoch „einen dringenden Verbesserungsbedarf“ bei der Kontrolle und Überprüfung aller bestehender Systeme zur Klassifizierung und Bewertung der Schlachtkörper von Schweinen.

Der Verband forderte eine häufigere Überprüfung des technischen Zustands und der Messgenauigkeit apparativer Klassifizierungsgeräte durch Behörden und Klassifizierungsunternehmen, eine transparente Dokumentation etwaiger Mängel und die Thematisierung solcher Mängel im NRW-Beirat für neutrale Klassifizierung und Verwiegung.

Als entscheidend für die Sicherstellung eines transparenten und vertrauenssichernden Klassifizierungsverfahrens hält der WLV jedoch vor allem die flächendeckende Einrichtung eines sogenannten „Blackbox“-Systems in allen Schlachthöfen. Nur so könne sichergestellt werden, dass unabhängig Klassifizierungs- und Verwiegedaten in einer neutralen Datenbank gesammelt und ausgewertet würden. Auch die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) pocht auf ein klares Bekenntnis der Schlachtunternehmen zur „Black Box“.

Mehr:
ISN fordert Bekenntnis der Schlachter zur Black Box (20.12.2011)
Konsequenzen aus Klassifizierungs-Chaos gefordert (16.12.2011)
Westfleisch: Eichung für AutoFOM entzogen (15.12.2011)

Leserkommentare

10 Kommentar(e)
  • Die Methode funktioniert

    [28.12.2011]

    vermutlich gerade in einer Genossenschaft besser und leichter. Ein Privatunternehmen als Schlachthof hätte sofort ein riesen Imageproblem. Die Bauern würden sofort an andere Unternehmen liefern. Der Schlachthof könnte in kurzer Zeit Konkurs anmelden. -- Bei einer Genossenschaft aber, da liefert kein Bauer woanders hin, ist ja schliesslich "sein" Schlachthof. Auch mit dem Image gibt es nicht die Probleme, schliesslich waren es ja nur ein oder zwei böse Angestellte, die man im Interesse der Genossen schnell vor die Tür setzt. Und munter weiter macht. -- Bei Meiereigenossenschaften ist es doch das selbe: ein völlig idiotischer Umrechnungsfaktor l-kg wird freudig akzeptiert, Fettanteil von 3,6 auf 4% Abrechnungsbasis wird schnell vergessen usw.

    von detmarkleensang

  • Wann rollen Köpfe

    [28.12.2011]

    Der Aufsichtsrat muß zurückterten, ein neuer eingesetzt werden, alles andere wird den Genossenschaftsmitgliedern nicht zu vermitteln sein.

    von maltehoppe

  • Wann rollen Köpfe

    [28.12.2011]

    Der Aufsichtsrat muß zurückterten, ein neuer eingesetzt werden, alles andere wird den Genossenschaftsmitgliedern nicht zu vermitteln sein.

    von maltehoppe

  • eine genossenschaft?

    [27.12.2011]

    komisch das sowas einer genossenschaft passirt ,sie sollte doch für ihre bauern den besten preis liefern. schön aber wieder auch das jetzt leute auf den plan stehen und eine blak box einführen kostet ja mal wieder geld . früher kam der metzger auf den hof handelte einen preis mit dem bauern aus und vertig . kaum unkosten alle leute in arbeit heute nur technick und trotzdem kaos .

    von bauerpauelsen

  • WLV/ISN : Mal wieder Minimalforderung

    [27.12.2011]

    Die letzten Jahre haben gezeigt, dass das AutoFom Gerät zur Schlachtkörperbewertung untauglich ist. Laut ISN gibt es viele Verschleißteile, die nach einiger Zeit falsche Werte hervorrufen. Am 31.10.11 war auf einem Schlachthof im Kreis Gütersloh eine Platine defekt. Danach mußte nachgezahlt werden, usw.usw..Es gibt vermutlich nur zwei gesetzeskonforme Vermarktungswege. Festpreis oder MFL%-Abrechnung.Dass mit einer "Blackbox" defekte Platinen gefunden werden, wage ich zu bezweifeln.

    von

  • Fakten sind kein kleines Einmaleins!

    [27.12.2011]

    Es ist physikalisch bewiesen, dass 1 Ltr. Milch sogar mehr als 1.03 kg Milch entsprechen. Die Bundesforschungsanstalt für Milch, in Kiel, hat diesen Wert schon vor etlichen Jahren festgestellt. Die Milchbauern bekommen aber seit über 20 Jahren nur einen Umrechnungsfaktor von 1,02 zuerkannt und abgerechnet. Interessant ist dabei, dass bei dem Milchhandel innerhalb der Molkereien die Milch ausschl. gewogen wird. Auch etliche Großbetriebe, überwiegen im Osten der Republik, haben durchgesetzt dass auch ihre Milch nicht falsch umgerechnet, sondern exakt gewogen werden muss. Jeder Milchbauer der betroffen ist, sollte also ca. 20 % seines Jahresmilchgeldes ausrechnen, um die Summe zu errechnen die ihm bisher nicht gezahlt worden ist.

    von Dieter Müller

  • Stimmt, Betrug ist Betrug

    [27.12.2011]

    ...oder merkwürdig, wie "realistisch" bei manchen das "kleine Einmaleins" funktioniert. Der Umrechnungsfaktor richtet sich in Deutschland ganz bewußt nicht nach dem tatsächlichen Gewicht der Milch, so dass der Milcherzeuger mit jedem abgelieferten Liter betrogen wird. Unter dem Motto "möglichst viel Milch muss fließen", im Zweifelsfall unbezahlt. Während die nachgelagerten Stufen dann sehr wohl mit dem realen Gewicht untereinander handeln. Ich denke, wir haben sehr gut verstanden - nämlich welcher Personenkreis diese Unrechtmäßigkeit auch noch in Schutz nimmt und dann noch frech eigene Rechenregeln aufstellt.-------------- Dass Genossenschaften ab einer gewissen Größe nicht mehr im Sinne der Bauern funktionieren, zeigt die tägliche Praxis.

    von Doris Peitinger

  • Betrug ist Betrug

    [27.12.2011]

    .. und hat nichts mit der Rechtsform zu tun. Dieser Betrug ist ja wohl von Angestellten begangen worden, wie man nachlesen kann. Und wenn "Herr Realist79" das Thema "Umrechnungsfaktor" bei der Milch immer noch nicht verstanden hat, ist das sein (Rechen)Problem oder er glaubt denen, die es auch noch nicht verstanden haben.In der Fachpresse wurde das Thema ja oft genug diskutiert. Das ist eben kein Betrug, sondern das kleine Einmaleins - und das sollte man als sog. "Realist" schon kennen!

    von wolfgangheinrich

  • Wieder ein Beispiel par excellence

    [27.12.2011]

    Wie sehr der DBV samt Landesverbände auf dem Holzweg ist zeigt dieses Beispiel par excellence. Wenn die alleinige Bündelung der Bauerninteressen gegenüber dem Handel in den Genossenschafts-Konzernen seitens der Bauernverbände propagiert wird, muss man sich die Frage gefallen lassen, ob es im Sinne der Bauernschaft wirklich noch zielführend ist, oder ob es lediglich um die Besetzung von Posten in solchen Gremien, der Umsetzung von Verbandspolitik und der daraus resultierenden Vorteilsnahme der jeweiligen BV Funktionäre geht. Die Größenordnungen für funktionierende Genossenschaften sind bei Schlachtunternehmen wie Westfleisch und Molkereien wie DMK deutlich überschritten. Manipulationen und Verfehlungen dieser Art dürfte es sonst nicht geben.

    von helmut_ehrlicher

  • Umrechnungsfaktor einführen, ... Betrug legalisiert!

    [27.12.2011]

    Molkereien zum Vorbild nehmen. Der Umrechnungsfaktor bei der Milch ist legal. So kann man ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten die Bauern betrügen! Die eigentliche Schande ist aber, Westfleisch ist eine Genossenschaft! Wo bleibt das Geld hängen?

    von Hardthof

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