Gegen eine vorgeschlagene Steuer auf große Schlachtbetriebe macht derzeit in Frankreich die gesamte Tierhaltungs- und Fleischverarbeitungsbranche mobil. Die Steuer ist Bestandteil eines Änderungsantrags von zwei sozialistischen Abgeordneten zum Berichtigungshaushalt 2015, der Ende November vom Finanzausschuss der Nationalversammlung angenommen wurde.
Gemäß dem Vorschlag soll von fleischverarbeitenden Unternehmen eine Sondersteuer in Höhe von 5 % ihres Umsatzes erhoben werden. Betroffen wären Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 250 Mio Euro. Nach Einschätzung der Fleischindustrie ist diese Forderung „unmöglich“.
Aus Sicht der Dachorganisation der Verarbeitungsindustrie und des Fleischgroßhandels (FNICGV) zeigt diese Entscheidung, dass diejenigen Abgeordneten, die dafür gestimmt haben, die wirtschaftliche Situation der Unternehmen ignorieren. Diese Auffassung wurde auch von Inaporc-Präsident Guillaume Roué geteilt, der den Vorschlag als „wenig seriös“ einstufte. Auch die Interprofession Schweinefleisch (Inaporc) sprach sich gegen die Abgabe aus.
Der Präsident des französischen Bauernverbandes (FNSEA), Xavier Beulin, wertete den Änderungsantrag als „unverantwortlich. Der Betrag dieser Steuer, die dazu genutzt werden solle, in den Fonds zur Unterstützung der Tierhalter einzuzahlen, sei fünf- bis zehnmal so hoch wie die Nettomarge dieser Unternehmen.
Auch seitens der Pariser Regierung fand der Vorschlag wenig Gegenliebe. In einer Fragestunde der Nationalversammlung Anfang Dezember stellte Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll klar, dass er den Änderungsantrag nicht unterstützen werde. Dies sei „niemals ein Vorschlag der Regierung gewesen“.