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Tierschützer greifen Schweinehalter an

Tierschützer starten einen neuen Angriff auf die Schweinehaltung in Deutschland. Fotos und Videos der Tierrechtsgruppe Animal Rights Watch (ARIWA) sollen beweisen, dass einige große Schweinehalter die vorgeschriebenen Mindestbedingungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht einhalten.

Lesezeit: 4 Minuten

Tierschützer starten einen neuen Angriff auf die Schweinehaltung in Deutschland. Fotos und Videos der Tierrechtsgruppe Animal Rights Watch (ARIWA) sollen beweisen, dass die Agrarunternehmer Harry van Gennip, Adrian Straathof und Per und Aksel Kirketerp die vorgeschriebenen Mindestbedingungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht einhalten. Entstanden seien die Aufnahmen in deren Schweinezuchtanlagen in Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.


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In den Medien folgte heute die erwartete Empörung, ohne die angeblichen Beweise verifiziert und die Verantwortlichen befragt zu haben. Dabei fragt sich offenbar niemand, wie die Tierschützer in die Ställe

gelangt sind und ob sie sich rechtmäßig Zugang verschafft haben.


Die Tierschützer werfen dem Holländer van Gennip beispielsweise vor, in Sandbeiendorf in Sachsen-Anhalt rund 62.000 Schweine nicht tierschutzgerecht zu halten. Die Kastenstände seien zu kurz und zu schmal, die Tiere hätten kein Beschäftigungsmaterial und das Licht sei die ganze Nacht an. Von einer vorgeschriebenen Notbeleuchtung haben die Tierschützer dabei offenbar keine Kenntnis.


Beim Betrieb von Adrian Straathof mit rund 10.000 Schweinen in Thierbach (Pausa) in Sachsen sowie auf Gut Thiemendorf in Thüringen der dänischen Brüder Kirketerp wird das gleiche bemängelt. Zudem müssten die trächtigen Sauen spätestens vier Wochen nach der Befruchtung und bis eine Woche vor dem Geburtstermin in einer Gruppe gehalten werden. Das sei dort nicht der Fall gewesen.


Wie der Spiegel dazu berichtet, legten Dokumente nahe, dass wenigstens einige große Schweinehalter sich häufig nicht an die Regeln halten und ihre trächtigen Sauen bis kurz vor dem Abferkeltermin in Kastenständen halten. Kontrolleure könnten das kaum aufdecken, da die Abtrennungen häufig einfach zur Seite geklappt werden könnten. In wenigen Minuten werde so aus einer Reihe von engen Kastenständen eine großzügige Gruppenbucht, die nach der Überprüfung wieder unterteilt werden kann, so der Vorwurf der Tierschützer. Wie soll ein Landwirt denn hier das Gegenteil beweisen. Gerade dazu sind die Kastenstände ja klappbar, damit Gruppen entstehen, kontern Fachleute.


Das Bundesagrarministerium erklärte auf Nachfrage des Spiegels, 99,2 % der Schweinehalter hätten die neuen Vorgaben umgesetzt. Das Magazin bemerkt aber, dass der Komplettumbau so teuer gewesen sei, dass gerade kleine Betriebe kapituliert hätten: Jeder fünfte Halter mit weniger als 100 Sauen habe seit Jahresbeginn 2013 aufgegeben, heißt es.


Allerdings werde auch deutlich, dass die Kontrollen der Behörden nur Stichproben seien, schreibt der Spiegel weiter. So wurden im Jahr 2012 etwa in Sachsen-Anhalt von den 4251 kontrollpflichtigen Schweine haltenden Betrieben insgesamt 262 Betriebe kontrolliert. Große Betriebe wie die von Gennip oder Straathof könnten da durch das Raster gefallen sein. Oder man habe den Kontrolleuren nur Teilbereiche gezeigt, die in Ordnung seien.


Tierschützer erheben sich über das Gesetz


Als grob fahrlässige Verallgemeinerung bezeichnet das Landvolk Niedersachsen einen über das NDR Fernsehen ausgestrahlten Beitrag der Animal Rights Watch (Ariwa) zu angeblich illegaler Schweinezuchtpraxis in Deutschland.


„Ganz offensichtlich steht hier die öffentliche Empörung mit dem Ziel, Spenden einzuwerben, im Vordergrund“, kritisiert Landvolkpräsident Werner Hilse. Die Ariwa-Aktivisten erhöben sich über das Gesetz, indem sie illegal in Ställe eindringen. Derartige Praktiken lehnt das Landvolk entschieden ab und äußert zugleich erhebliche Zweifel an der Seriosität der Bilder.


„Für Niedersachsens Landwirte gehören behördliche Kontrolle zum betrieblichen Alltag, sie können ihre Tierhaltung jeerzeit vorzeigen, auch öffentlich“, stellt Hilse klar. Dies habe erst kürzlich eine Überprüfung der Sauen haltenden Betriebe durch die Landkreise belegt, danach werden die neuen Tierschutzvorgaben der EU zweifelsfrei erfüllt.


Sollten einzelne Betriebe gegen die Vorgaben verstoßen, müssten die Landkreise als Überwachungsbehörden tätig werden. Sie würden die Betriebe auffordern, Fehlverhalten abzustellen und damit auch umgehend im Sinne des Tierschutzes handeln. Genau dies vermisst das Landvolk bei den Effekt heischenden Filmaufnahmen einzelner Gruppierungen. Sie würden auf illegalem Weg hergestellt, aber ohne Bedenken von öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten genutzt.

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