Die jüngsten Ereignisse im Fall des sogenannten Brokkolipatents haben die Gegner erneut auf den Plan gerufen. Das Europäische Patentamt (EPA) sagte eine für vergangenen Mittwoch angesetzte Anhörung ab, weil das britische Unternehmen Plant Biosciences - mittlerweile eine Tochter des US-Saatgutkonzerns Monsanto - zwar weiter auf dem Schutz der Pflanze selbst besteht, auf die Patentierung des Züchtungsverfahrens jedoch verzichtet.
Wie das EPA mitteilte, beharren das französische Unternehmen Limagrain und die Schweizer Syngenta-Gruppe, die beide gegen den ursprünglichen Patentantrag 2003 Einspruch einlegten, nur dann auf einer öffentlichen Anhörung, wenn das EPA diesem Vorschlag nicht zustimmen sollte. Das Patentamt will sich jetzt erst einmal die Zeit für eine schriftliche Stellungnahme nehmen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigte anlässlich dieser Entwicklung seine strikte Ablehnung von Patenten auf Tiere und Pflanzen. Die erste Entscheidung zum Brokkolipatent vom 9. Dezember 2010, wonach herkömmliche Züchtungsverfahren auch dann nicht patentierbar seien, wenn sie mit technischen Elementen „garniert“ würden, sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen, so der DBV. Dieser Grundsatz dürfe jetzt nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass der mit einem nicht patentierbaren Verfahren gezüchtete Brokkoli trotzdem patentierbar würde.
Ferner unterstützt der Bauernverband ausdrücklich die Forderung des Wissenschaftlichen Beitrats nach einer Änderung der EU-Biopatentrichtlinie. Aktuell setzt sich der DBV dafür ein, dass der in Brüssel diskutierte Entwurf einer Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen EU-Patents so geändert wird, dass zumindest bestehende Ausnahmen für Landwirte und Züchter erhalten bleiben. Die Branchevertreter befürchten, dass durch die Schaffung eines einheitlich wirkenden EU-Patentes Spielräume der EU-Biopatentrichtlinie verschlossen werden, die Deutschland auf nationaler Ebene zugunsten von Landwirtschaft und Züchtern genutzt hat. (AgE)
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