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TTIP: Kein Platz für Kuhhandel oder Kompromisse!

Seit Sommer 2013 verhandelt die EU-Kommission über das Handelsabkommen TTIP mit den USA. Der Bayerische Bauernverband hat dazu in Brüssel deutlich gemacht, dass bei den Verhandlungen kein Platz für faule Kompromisse oder einen Kuhhandel ist. „Im weltweiten Vergleich erfüllt die Landwirtschaft höchste Standards.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Sommer 2013 verhandelt die EU-Kommission über das Handelsabkommen TTIP mit den USA. Der Bayerische Bauernverband hat dazu in Brüssel deutlich gemacht, dass bei den Verhandlungen kein Platz für faule Kompromisse oder einen Kuhhandel ist.


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„Im weltweiten Vergleich erfüllt die bayerische Land- und Ernährungswirtschaft höchste Standards. Diese Errungenschaften müssen unter allen Umständen verteidigt werden, um die Verbraucher und die heimische Landwirtschaft, die Lebensmittelsicherheit und unsere Umwelt zu schützen“, forderte Bauernpräsident Walter Heidl bei einem Gespräch mit Spitzenbeamten der EU-Kommission.


Das geplante Handelsabkommen biete zwar auch Chancen für den Verkauf von europäischen Agrarerzeugnissen und hochwertigen Lebensmittel aus Deutschland, doch gleichzeitig müssen die Sorgen der Bevölkerung und der Bauernfamilien ernst genommen werden. Der Bauernverband begleitet die TTIP-Verhandlungen deshalb wachsam und kritisch und bringt sich mit konkreten Forderungen im Sinne der Land- und Forstwirtschaft und der bayerischen Verbraucher ein.



Für den BBV steht dabei die Sicherung der hohen europäischen Standards im Vordergrund. Heidl: „Unsere Land- und Ernährungswirtschaft hat natürlich auch ein Interesse am Export von hochwertigen Erzeugnissen. Andererseits dürfen die hohen Standards der heimischen Landwirtschaft aber nicht durch den Import von Produkten aus den USA torpediert werden.“ Der Bauernverband fordert deshalb, dass zum Schutz der Bauern und der Verbraucher zum Beispiel Milch- und Fleischprodukte, die in den USA mit gezieltem Hormoneinsatz erzeugt wurden, nicht auf den EU-Markt gelangen dürfen. Zudem müssen insbesondere Rind-, Schwein- und Geflügelfleisch sowie Zucker als „sensible Produkte“ definiert werden.



Auch die Regelungshoheit des Gesetzgebers darf bei den TTIP-Verhandlungen nicht angetastet werden. Zahlreiche Verbandsfunktionäre unterstrichen, dass grundlegende Gesetze nicht durch das Handelsabkommen umgangen werden dürfen – weder beim Thema Gentechnik noch durch Schiedsgerichtsverfahren. „Gerade der geplante Investorenschutz würde an den Grundfesten unserer Demokratie rütteln“, sagte Heidl „Da darf es keinesfalls faule Kompromisse oder einen Kuhhandel zu Lasten von Bauern und Verbrauchern geben!“

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