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Technische Lösung für Futtermittelimporte ab Mitte Juli

Ab Mitte Juli dürfen Futtermittelimporte mit Spuren von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt sein, ohne dass die Verkehrsfähigkeit der Ware beeinträchtigt wird. Die Europäische Kommission hat am vergangenen Freitag eine Verordnung angenommen, die eine zulässige Vermischung von bis zu 0,1 % plus einer Fehlertoleranz vorsieht.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab Mitte Juli dürfen Futtermittelimporte mit Spuren von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt sein, ohne dass die Verkehrsfähigkeit der Ware beeinträchtigt wird. Die Europäische Kommission hat am vergangenen Freitag eine Verordnung angenommen, die eine zulässige Vermischung von bis zu 0,1 % plus einer Fehlertoleranz vorsieht.


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Die Brüsseler Behörde bezeichnet dies als „technische Null“, die dem geringsten Niveau entspreche, das vom zuständigen EU-Referenzlabor für die Bewertung quantitativer Methoden vorgesehen sei. Der Schritt war von Mischfutterherstellern lange gefordert worden. Weil GVO in anderen Teilen der Welt deutlich schneller zugelassen werden als in Europa, steigt das Risiko, dass Lieferungen aus Übersee geringfügig mit solcher Ware verunreinigt sind.


Aufgrund der bislang bestehenden absoluten Nulltoleranzpolitik der EU durften Schiffsladungen im Falle eines Fundes nicht gelöscht werden. Futtermittelhersteller hatten immer wieder darauf verwiesen, dass dadurch die Eiweißversorgung der EU-Tierproduktion in Gefahr sei, weil zumindest ein Teil der Warenströme deswegen einen Bogen um Europa mache. Allerdings ist die Regelung auf solche GVO beschränkt, für die in Europa zumindest der Antrag auf Erstzulassung gestellt wurde beziehungsweise die auf eine Wiederzulassung warten.


Nach Angaben der Kommission importierte die EU im Wirtschaftsjahr 2008/09 rund 4 Mio t Maisprodukte und 33 Mio t Sojaschrotäquivalente, hauptsächlich aus Argentinien, Brasilien und den USA. In Kraft tritt die jetzt verabschiedete Verordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung, die Anfang dieser Woche erfolgen dürfte. Die EU-Mitgliedstaaten hatten der Regelung bereits im Februar zugestimmt. Das Europaparlament hatte daraufhin drei Monate Zeit, den Entwurf anzufechten, diese Frist aber verstreichen lassen. (AgE)

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