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Thüringen fordert Folgenabschätzung durch CETA

Der Vertrag zu CETA wurde Ende Oktober 2016 auf EU-Ebene unterzeichnet. Jetzt liegt es an den Mitgliedsstaaten, ob CETA ratifiziert wird und damit endgültig in Kraft treten kann.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Vertrag zu CETA wurde Ende Oktober 2016 auf EU-Ebene unterzeichnet. Jetzt liegt es an den Mitgliedsstaaten, ob CETA ratifiziert wird und damit endgültig in Kraft treten kann. Offene Fragen gibt es weiterhin: Welche Auswirkungen wird CETA vor allem für milcherzeugende und tierhaltende Betriebe haben, wie können Sortenschutz, Nachbaurecht und Gentechnik reguliert werden und wie werden bestehende Herkunftsbezeichnungen regionaler Produkte weiterhin geschützt.


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„Wir wollen die Landwirtschaft in Thüringen als prägenden Teil unserer Kulturlandschaft und als wirtschaftliche Stütze unserer ländlichen Räume erhalten. Wir wollen nicht, dass bestehende Umweltstandards zum Schutz unserer Böden und des Trinkwassers durch ein Freihandelsabkommen gefährdet werden“, sagte Thüringens Staatssekretär für Landwirtschaft Klaus Sühl.


„Die Landwirtschaft ist in Handelsabkommen ein sensibler Bereich. Deswegen wollten wir vom Bund eine Folgenabschätzung für die deutsche Landwirtschaft vor einer Abstimmung im Bundestag und Bundesrat“, so Sühl. „Wir müssen wissen, wie das Verfahren in Deutschland ablaufen soll, mit welchen Folgen für die Landwirtschaft zu rechnen ist und ob die europäischen Standards für die Sicherheit der Lebensmittel und der Umwelt bestehen bleiben. Leider wurde Thüringens Antrag so nicht beschlossen. Aber einige Bundesländer haben mit Thüringen zusammen erklärt, dass der Bundesrat sich ausreichend mit dem Thema Ceta auseinandersetzen muss, und dass die Schlussfolgerungen aus der Verbraucherschutzkonferenz des vergangenen Jahres zu berücksichtigen sind.“

 

Thüringen hatte außerdem auf der Agrar-Amtschefkonferenz die Wiedereinführung einer Tierprämie für Schafhalter vorgeschlagen. In vielen anderen EU-Staaten werden Prämien gezahlt. „Die Haltung von Mutterschafen sollte mittels einer Prämie unterstützt werden“, sagte Sühl.


„Die Bewirtschaftung durch Schafe auf Grünlandflächen ist ein wesentlicher Beitrag der Landwirtschaft zur Erhaltung der Artenvielfalt. Wenn die Flächen aufgegeben werden, verliert der ländliche Raum auch Arbeit und Wertschöpfung. Das wollen wir verhindern.“


Dem Thüringer Vorschlag folgten die meisten Bundesländer. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips wurde die vorgeschlagene Tierprämie jedoch nicht Bestandteil der Beschlussfassung der Agrar-Amtschefkonferenz. „Immerhin haben alle Länder das Problem erkannt. Es gab sehr konkrete Vorschläge, wie die Marktsituation verbessert werden kann, insbesondere bei der Herstellung der Wolle wurde eine staatliche Unterstützung diskutiert. Jedoch gab es wie schon bei den Umweltministerkonferenzen unterschiedliche Auffassungen zur Art und Weise, wie die Schäfer unterstützt werden sollten“, berichtet Sühl.

 

In Deutschland sind die Schafbestände in den meisten Regionen in den letzten Jahren gesunken. Die Einkommenslage der Schäfer ist prekär und immer mehr Grünlandstandorten droht die Aufgabe. Für die ländlichen Räume und die Pflege der Kulturlandschaften spielt die Schafhaltung jedoch eine wichtige Rolle und Grünland ist besonders wertvoll für den Naturschutz.

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