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Thüringen stoppt Zahlungen an K+S

Das Thüringer Umweltministerium wird die Zahlungen für Sanierungsmaßnahmen an die K+S KALI GmbH mit Ablauf des Jahres 2011 einstellen. Darüber wurde das Unternehmen gestern mit einem entsprechenden Schreiben informiert. „Folgen des DDR-Bergbaus dürfen nicht allein dem Thüringer Steuerzahler aufgebürdet werden“, begründete Umweltminister Jürgen Reinholz die Zahlungseinstellung.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Thüringer Umweltministerium wird die Zahlungen für Sanierungsmaßnahmen an die K+S KALI GmbH mit Ablauf des Jahres 2011 einstellen. Darüber wurde das Unternehmen gestern mit einem entsprechenden Schreiben informiert. „Folgen des DDR-Bergbaus dürfen nicht allein dem Thüringer Steuerzahler aufgebürdet werden“, begründete Umweltminister Jürgen Reinholz die Zahlungseinstellung.



Eine Gefahr, dass zwingend erforderliche Maßnahmen von der K+S KALI GmbH nicht durchgeführt werden, sieht Reinholz nicht. Das Unternehmen sei per Gesetz verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen, egal, wer diese finanziert. Außerdem habe die K+S KALI GmbH noch einen Zahlungsanspruch aus dem Kalifusionsvertrag gegen den Bund.



Die Gelder aus dem Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ sind nahezu aufgebraucht. Vor wenigen Tagen hatte Reinholz den Bund nochmals aufgefordert, die finanzielle Verantwortung für die Bergbaufolgelasten aus DDR-Zeiten zu übernehmen. „Für die jetzt noch aufzubringenden Kosten ist der Bund in der Pflicht. Das darf nicht auf Thüringen abgewälzt werden“, so der Minister. Notfalls müsse das gerichtlich geklärt werden.


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Das im Jahre 1999 durch Gesetz errichtete Sondervermögen „Ökologische Altlasten in Thüringen“ sollte bis zum Ende seiner Laufzeit im Jahre 2016 für zukünftige Sanierungen Finanzierungsverpflichtungen in einer Gesamthöhe von 457,6 Mio. Euro bedienen. Finanziert werden Sanierungsmaßnahmen der K+S KALI GmbH für den Bereich des Großprojektes Kali Werra sowie Sanierungen der LEG für das Großprojekt Rositz und zahlreiche kleinere Projekte. Der Bund hatte 1999 mit Abschluss des Generalvertrages eine Zahlung an den Freistaat in Höhe von 226,9 Mio. Euro geleistet und betrachtet somit seine finanzielle Verpflichtung als abgelöst. Damit ist Thüringen seitdem in der alleinigen Finanzierungspflicht. Um den zwischenzeitlich gestiegenen Sanierungskosten zu begegnen, hat der Thüringer Landtag mit Gesetzesbeschluss vom 20.12.2010 die finanzielle Ausstattung des Sondervermögens für die o.g. Projekte auf eine Gesamtsumme von 525 Mio. Euro erhöht. (ad)

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