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Tierärzte fordern Pflicht zur Nullmeldung bei Nichteinsatz von Antibiotika

Die Einführung einer sogenannten Nullmeldung über den Nichteinsatz von Antibiotika hat der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) noch für diese Legislaturperiode verlangt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Einführung einer sogenannten Nullmeldung über den Nichteinsatz von Antibiotika hat der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) noch für diese Legislaturperiode verlangt. Anlässlich des heute stattfindenden Veterinärkongresses in Bad Staffelstein beginnt, wies BbT-Präsident Holger Vogel darauf hin, dass die Kennzahlen zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung wie erwartet auch im dritten erfassten Halbjahr zurückgegangen seien.


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Dieses eigentlich erfreuliche Ergebnis werde allerdings getrübt durch ungewollte Nebeneffekte, erklärte Vogel. Nach seiner Darstellung krankt das aktuelle System daran, dass Tierhaltern freigestellt wird, sich selbst für oder gegen eine Meldung zu entscheiden, wenn sie keine Antibiotika eingesetzt haben. So lasse sich nicht eindeutig unterscheiden, ob eine notwendige Meldung unterblieben oder tatsächlich nichts eingesetzt worden sei, monierte der Verbandspräsident.


Das führe dazu, dass die Behörden in die Kontrolle der Richtigkeit der Eingaben zu viel Zeit investieren müssten, die für den eigentlichen Schwerpunkt, nämlich das Absenken eines überproportional häufigen Einsatzes, am Ende fehle. Umgangen werden kann das Problem nach Vogels Darstellung durch eine Nullmeldung, also durch eine verbindlich vorgeschriebene Meldung, die auch im Falle des Nichteinsatzes von Antibiotika abgegeben werden muss.


Der BbT wisse in diesem Punkt die tierärztlichen Praktiker und die Bundestierärztekammer (BTK) an seiner Seite, erklärte Vogel. Ihm zufolge haben die tierärztlichen Spitzenverbände aber auch noch andere Schwachpunkte identifiziert, die im Sinne der Sache rasch angegangen werden sollten. Notwendig sei insbesondere die Zusammenführung der Daten zu Tiergesundheit und Tierwohlindikatoren mit den Antibiotikadaten in einer Tiergesundheitsdatenbank. Eine solche Datenbank könne auch der Beurteilungssicherheit in der amtlichen Fleischuntersuchung dienen, die immer mehr auf Befunde aus den Haltungsbetrieben angewiesen sei.

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