Die Bundestierärztekammer fordert, dass die Nutztierzucht wieder auf ein Gleichgewicht zwischen Leistung und Gesundheit ausgerichtet werden muss. Aus Kühen, Schweinen, Hennen und Puten seien längst Hochleistungstiere geworden, so der Verband am Dienstag.
Der Preis für dieses „immer mehr“ sei allerdings hoch: „Wir beobachten ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen genetischer Leistungsfähigkeit und der Gesundheit der Tiere im Nutztierbereich“, erläutert Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. „Leistungsabhängige Krankheiten spielen eine immer größere Rolle. Dennoch steht bei der Zuchtauswahl nach wie vor die Leistung im Vordergrund.“
Hochleistende Tiere sind besonders anfällig für Krankheiten. Dem müsse durch besonders anspruchsvolle Haltung, Pflege und Fütterung Rechnung getragen werden. „Selbst hervorragendes Management kann die aufgezeigten Probleme nicht immer reduzieren“, führt Tiedemann aus. „Die Korrelation zwischen genetisch programmierter Hochleistung und Krankheitsanfälligkeit führt immer öfter zu Schmerzen und Leiden und kann die Lebensdauer verkürzen.“
Das Ungleichgewicht zwischen leistungsorientierten Zuchtzielen und damit in der Folge auftretenden Gesundheits- und Tierschutzproblemen kann laut der Kammer durch eine tiermedizinische Betreuung der Tiere nur bedingt beeinflusst werden. „Das Ausschöpfen tierärztlicher Behandlungsmöglichkeiten reicht dafür nicht aus“, so Tiedemann.
Die Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer hat daher am 16. April 2016 eine Resolution verabschiedet, in der rechtliche Regelungen für die Zucht von Nutztieren gefordert werden. Die Berücksichtigung der Tiergesundheit bei der Zucht auf Leistungsfähigkeit, wie im Tierzuchtgesetz verankert, greift nach Ansicht der Delegierten zu kurz, solange sie nicht näher definiert und unter Strafe gestellt wird.
Die Bundestierärztekammer hofft, dass sich der Gesetzgeber dieses lange diskutierten Themas annimmt und sich nicht länger scheut, per Rechtsverordnung erblich bedingte Krankheitsrisiken auch in der Nutztierzucht näher zu bestimmen und zu verbieten, wenn sie zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz führen können.