Im Vorfeld der Beratungen des zuständigen Landtagsausschusses in Düsseldorf haben die beiden NRW-Landwirtschaftsverbände Minister Johannes Remmel gedrängt, die geplante Neuregelung der Kostenträgerschaft bei der Tierkörperbeseitigung nochmals im Sinne der Betriebe zu überprüfen.
Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) dazu berichtet, müssten die Tierhalter, auch Klein- und Kleinstbetriebe, durch die vorgesehene Ausweitung der Berechnungsgrundlage für den Tierhalteranteil – zugrunde gelegt worden seien bislang allein die Beseitigungskosten – mit höheren Kosten je Falltier rechnen.
Für viele größere landwirtschaftliche Betriebe dürfte die Kostenbelastung aufgrund einer gleichzeitig vorgesehenen Obergrenze teils bis zum Mehrfachen steigen, so der RLV. Vollständig ausgeschlossen von jeglicher öffentlicher Kostenträgerschaft wären zudem Tiere, die durch ein Schadensereignis im landwirtschaftlichen Betrieb zu Tode kommen sowie Pferde.
Angesichts einer teils drastisch steigenden Kostenbelastung für die Betriebe kann nach Auffassung der Verbände von einer angemessenen Beteiligung der öffentlichen Hand an der Tierkörperbeseitigung keine Rede mehr sein, obgleich diese erklärtermaßen der Daseinsvorsorge dient. Die vorgesehene Neuregelung sei umso Besorgnis erregender, als die Erzeugerpreise für die Tierhalter im Augenblick auf breiter Front nachgeben.
Der vom russischen Importstopp noch verstärkte Druck auf den Märkten führe zu einer zunehmend angespannten Situation auf den Betrieben. Auch vor diesem Hintergrund sollte eine zusätzliche Kostenbelastung der Tierhalter unterbleiben, mahnen die Verbände.